Eine Betrachtung zum Thema Bauwerksabdichtungen
Beginnen wir bei der Betrachtung in himmlischen Gefilden, denn alles Gute
kommt von oben (Sprichwort). Es regnet und zuerst bekommt das Dach etwas
ab. Damit man keinen Dachschaden hat, wurde das Regelwerk hierfür in der
DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten festgeschrieben.
Der Sturm zerrt am Dach, der Regen peitscht dagegen, die Sonne sengt und
der Frost zwackt - und trotzdem soll es viele Jahre dicht halten. Wer
kennt nicht das herrliche Filmklischee, wo in einer Wohnung etliche Gefäße
das von der Decke rinnende Regenwasser auffangen sollen.
Letztendlich aber geht es nur darum, das anfallende Wasser fachgerecht
abzuleiten und somit von den schützenswerten Bauteilen abzuhalten. Damit
das auch beim ach so komplizierten Flachdach gelingt, haben pfiffige Leute
die Weisheiten dazu in den Flachdachrichtlinien zusammengetragen (die
aktuelle Version müsste mit Stand 11/2001 beim Müller-Verlag erscheinen).
Dieses Heft gehört als Regelwerk zu den allgemein anerkannten Regeln der
Technik.
Was tun mit dem abgeleiteten Regenwasser? Man kann es in eine
Regenwassernutzungsanlage / Regenwasseranlage leiten. Wozu das gut ist
können Sie auch hier im Infobereich lesen. Ansonsten läuft es in die
Kanalisation oder es versickert im Erdreich.
Auf der nächsten Station nach unten kommen wir zur Fassade. Die DIN 18350
Putz- und Stuckarbeiten hat zwar recht wenig mit Abdichtung zu tun, aber
ein fachgerecht aufgebrachter mehrlagiger Außenputz hat auch eine wichtige
Schutzfunktion. Natürlich wird die Fassade nass, wenn es regnet. Aber
wichtig ist, dass sie die aufgenommene Feuchte schnell wieder an die
Umgebung abgibt. Eine gute Putzfassade soll Feuchte besser abgeben als
aufnehmen (Vorsicht Aberglaube: die atmende Fassade).
In der DIN 18355 Tischlerarbeiten gibt es Vorgaben für den fachgerechten
Anschluss von Fenstern und Türen an das Bauwerk. "Die Abdichtung zwischen
Außenbauteilen und Baukörper muss dauerhaft und schlagregendicht sein"
wird unter 3.5.3 in der DIN 18355 gefordert (Stichwort: Fenster
anschließen). Die DIN 18351 Fassadenarbeiten verlangt unter 3.6.2:
"Niederschlagswasser ist durch konstruktive Maßnahmen abzuleiten ...".
Nun wurde das Regenwasser immerzu abgeleitet, irgendwo muss es aber doch
bleiben. Gehen wir jetzt noch eine Etage tiefer: in das Kellergeschoss
bzw. in das Erdreich. Es geht um Wasser im Erdreich und um erdberührte
Bauwerksteile. Jetzt wird es abdichtungsmäßig richtig interessant und es
kommen auch "Wannen" zum Einsatz. Das Regelwerk hierzu ist in der DIN
18336 Abdichtungsarbeiten festgehalten.
Der grundlegende Unterschied besteht darin, ob es sich um
- Bodenfeuchtigkeit
- nichtdrückendes Wasser
- drückendes Wasser
handelt.
Entsprechend ist die DIN 18336 Abdichtungsarbeiten gegliedert. An diese
Systematik wollen wir uns in diesem Beitrag halten. Es soll zunächst um
Bitumenbahnen gehen, die zentraler Gegenstand der DIN 18195
Bauwerksabdichtungen sind und um Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PVC-P nach
DIN 16938, weil wir noch im Rahmen der DIN 18336 verbleiben wollen.
Bei den Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit unterscheidet man
- waagerechte Abdichtungen in Wänden
- Abdichtungen von Außenwandflächen
- Abdichtungen von Fußbodenflächen
Darunter kann sich wohl fast jeder etwas vorstellen: aufsteigende
Feuchtigkeit. Kleckern Sie mit Ihrer Kaffeetasse und legen Sie ein Stück
Zucker auf die Pfütze, der Kaffee steigt im Würfelzucker hoch, er wird
aufgesogen.
Nicht anders verhält sich das im Bauwerk, die Bodenfeuchte wird durch
Kapillarwirkung herauftransportiert. Das geschieht im Putz, im Mauerwerk,
im Beton - je feiner und vernetzter die Kapillarporen, desto schneller und
höher. Deshalb spricht man auch von einer kapillarbrechenden Schicht unter
der Bodenplatte.
Man spricht auch von Abdichtungen gegen aufsteigende Feuchte, wobei man
hier noch mit einlagiger Ausführung auskommt, eine G 200 DD
(Bitumen-Dachdichtungsbahn) in Wänden bzw. eine V 60 S4
(Bitumen-Schweißbahn) genügt bereits. In Wänden und in Fußböden werden die
Bahnen lose verlegt.
Ein Hinweis an den Selbermacher: Sie tun nichts Gutes, wenn Sie anfangen,
die Abdichtung in der Wand (voll) zu kleben. Das ist sogar grundlegend
falsch, weil man damit eine Gleitschicht ausbildet (auf der der Rest des
Hauses "ausrutscht", statisch gesehen).
Im übrigen gilt die DIN 18195-4 Bauwerksabdichtungen -Abdichtungen gegen
Bodenfeuchtigkeit; Bemessung und Ausführung.
Grundsätze der Ausführung sind z.B:: die Abdichtungsbahn im
Kellermauerwerk kurz vor der Kellerdecke (Vorsicht: kein Gleitlager
ausbilden!), die 2 Abdichtungslagen im Sockelmauerwerk (unter der ersten
Schicht und noch mal ca. 30 cm weiter oben). Richtig interessant ist die
Ausbildung der Abdichtung im Sockelbereich einer vorgemauerten
hinterlüfteten Fassade.
Das Fehlen oder Versagen dieser Abdichtungen wird recht schnell deutlich
in Form von Wasserflecken und -rändern in den Fußboden-Wand-Xeln (das Xel
ist die 2-dimensionale Stossausbildung von Wand-Wand, Decke-Wand,
Fußboden-Wand). Dauert die Feuchteeinwirkung lange, bildet sich Salpeter.
Das sind die abgelagerten Salzkristalle, die mit der aufsteigenden Feuchte
transportiert werden und dann zum auskristallisieren kommen.
Bei den Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser unterscheidet man nach
mäßiger Beanspruchung und hoher Beanspruchung. Entsprechend ist ein- bzw.
zweilagig abzudichten. Grundsätzlich ist immer an den Voranstrich aus
lösungsmittelhaltigem Bitumen- Vorstrichmittel zu denken. Abgedichtet
werden Kellerwände, Sohlplatten und Fußböden.
Im übrigen gilt die DIN 18195-5 Bauwerksabdichtungen -Abdichtungen gegen
nichtdrückendes Wasser; Bemessung und Ausführung.
Aber was bedeutet nichtdrückendes Wasser? Wie der Name es sagt: Wasser,
das keinen Druck ausübt. Denken wir an das Regenwasser, welches in das
Erdreich eindringt. Es versickert, je nach Bodenbeschaffenheit mehr oder
weniger schnell. Zwar schadet es der Kellerwand, falls es eindringen kann,
aber es drückt nicht.
Nun müssen wir aber endlich klären, wann Wasser drückt. Um es deutlich zu
spüren, gehen Sie ins Schwimmbad und tauchen Sie am Sprungbrett zum
Beckengrund. 3 Meter Wassersäule spüren Sie schon recht deutlich, tauchen
Sie tiefer nimmt der Druck schmerzhaft zu.
Nicht anders ist es im Erdreich: sobald Wasser sich sammelt und somit eine
Höhe aufbaut, beginnt es zu drücken. Hier ist das Einsatzgebiet für die
Abdichtung gegen drückendes Wasser.
Hier nun gilt die DIN 18195-6 Bauwerksabdichtungen -Abdichtungen gegen
drückendes Wasser; Bemessung und Ausführung. Teil 7 dieser DIN befasst
sich übrigens mit von innen drückendem Wasser (Stichwort:
Schwimmbadabdichtung).
Zur Verdeutlichung der Prinzipien sollen die folgenden Skizzen dienen.

In Bild (1) geht es um aufsteigende Feuchte und wir haben die drei
abzudichtenden Fälle dargestellt: Wand horizontal, Wand vertikal,
Fußboden.
In Bild (2) liegt der Fall wegen des Kellergeschosses anders, wir müssen
den Baukörper regelrecht "einpacken". Allerdings besteht noch keine Not,
weil der HGW (höchster Grundwasserspiegel = Bemessungsgrund-wasserspiegel)
unterhalb der Fundamente liegt.
In beiden Fällen handelt es sich nicht um drückendes Wasser. Selbst in
Bild (2) erkennt man, dass einsickerndes Regenwasser lediglich an der
Abdichtung vorbei nach unten sickert. Auch Wasser unterhalb der
Bodenplatte (nicht verwechseln mit Sohlplatte = Flächengründung) würde
gern nach oben steigen, drückt aber nicht.

In Skizze (3) und (4) liegt der HGW so hoch, dass ein Wasserdruck auf der
Abdichtung lastet. Hält sie nicht stand, äußert sich das in einem mehr
oder weniger starken Wasserstrahl Richtung Keller (aber keine Angst, nur
so lange, bis innen die Höhe des HGW draußen erreicht ist, dann hört es
auf).
Sie können sich sicher vorstellen, dass die Anforderungen an diese
Abdichtung bedeutend höher sind. Sie benötigt einen festen Untergrund,
Schutz vor mechanischer Beschädigung und eine Verwahrung, damit sie stabil
auf dem Untergrund verbleibt.
Am besten erreicht man das mit der Wanne, Bild (4) stellt eine Schwarze
Wanne dar (natürlich stimmen die Proportionen nicht, nur das Prinzip).
Aufgrund des hohen Aufwandes baut man allerdings heute nicht mehr so,
zumindest im Wohnungsbau nicht. Eher ist das eine Bauweise im Behälterbau,
wo noch monströse Flansche, Klemmschienen und Manschetten dazu kommen.
Im Bild (3) ist das Prinzip Weiße Wanne dargestellt. Da Sie eh den hohen
Abdichtungsaufwand haben, lassen Sie eine Sohlplatte und Wände aus Beton
herstellen. Damit aus dem Beton ein WU-Beton wird, kommen Zusätze in die
Mischung, welche die Wassereindringtiefe herabsetzen (der Grenzwert bei
WU-Beton liegt bei 50 mm). In der Fuge zwischen Plattenaufkantung und Wand
kommt eine Abdichtung in Form von
- Quellbändern (sie quellen auf, wenn sie feucht werden)
- Kunststoffbändern (auch Kautschuk)
- Blechen (z.B. auch aus Edelstahl).
Rechnen Sie mit Mehrkosten von 40,- bis 60,- DM je cbm Beton für Zusätze
und Verarbeitung und mit dem Kostenanteil für die Fugensicherung.
Rechnen Sie aber nicht damit, dass gar kein Wasser durch die Weiße Wanne
kommt! Es wird immer Wasser (Wasserdampf grammweise) durch diffundieren,
was man beim Fußbodenaufbau berücksichtigen muss. Kommt keine Dampfsperre
unter den Estrich, wird mit Sicherheit das Linoleum hochkommen (z.B.).
Also, doch nicht alles Wanne, oder was? Aber auf die Bezeichnung kommt es
weniger an. Wichtig ist, das richtige Abdichtungssystem zu wählen. Dabei
kann man es auch übertreiben, denn wozu im Brandenburger Karnickelsand
eine Weisse Wanne, wenn eine Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser
völlig ausreicht? (Wenn nun aber das Angebot eines Kellers mit WU-Beton
günstiger ist als andere, gibt es keinen vernünftigen Grund darauf zu
verzichten).
Aber achten Sie darauf, was Sie als WU-Beton angeboten bekommen. Wir haben
es schon erlebt, dass auf eine Sohlplatte aus WU-Beton Wandplatten aus
WU-Beton gesetzt wurden. Anschließend wurden die Fugen von außen mit
Combiflex abgedichtet. Das ganze mag ja in K. bei B. funktionieren, weil
da nur Sand anliegt - aber ein WU-Beton-System nach DIN 1045 ist es nicht.
Die DIN 1045 gibt dazu vor: "Ungeeignet sind die bei Außenwandfugen im
Hochbau üblichen Abdichtungsmaßnahmen.".
Zum HGW erscheint ein Hinweis besonders wichtig: bei der planerischen
Festlegung so weit zurückgehen, wie die historischen Quellen belegbar sind
oder: Lieber eine Gebühr für eine schriftliche (!) Auskunft vom Amt, als
einen Haftungsfall. Optimismus ist bei dem Thema eher fehl am Platze.
In Berlin sind Ende der 90er im Stadtteil Rudow Unmengen von Kellern unter
Wasser gesetzt worden. Grund: das Wasserwerk Johannisthal hatte seine
Förderung weitgehend reduziert bzw. eingestellt, was einen rapiden Anstieg
des Grundwasserspiegels zur Folge hatte. Die Planer hätten damals diesen
Fall bei der Planung der Kellerabdichtung in Betracht ziehen müssen.
In Ostdeutschland saufen seit 2001 Keller über Keller ab, nachdem die
Braunkohleförderung eingestellt wurde und man mit dem Abpumpen des
Grundwassers aufgehört hat.
Soviel zum Thema Grundwasser, das mal steigt und wieder fällt. Was gibt es
sonst noch? Quellwasser in Gebirgs- und Hanglagen. Bauen Sie da dem Wasser
ein Gebäude in den Weg, staut es auf und drückt. Hier wird man auch an
eine gute Drainage denken müssen.
Diese Erscheinung ist in Berlin und Brandenburg eher selten. Dafür ist
aber oft Schichtenwasser anzutreffen. Hierbei handelt es sich um eine
Hinterlassenschaft aus der Eiszeit und Sie können sich darauf verlassen:
überall wo Geschiebemergel anzutreffen ist, ist mit Schichtenwasser zu
rechnen. Und es ist zu bedenken: auch Schichtenwasser "lebt", das heißt es
ist keine statische Größe. Sowohl Lage und Verlauf als auch
Strömungsgeschwindigkeit und -menge ändern sich. Der Effekt ist bei
Nichtbeachten derselbe: anstauen, drücken, Schaden anrichten.
Soweit zur Übersicht hinsichtlich des Wasseranfalls. Betreffs der
Abdichtungssysteme haben wir bislang erwähnt:
- bituminöse Abdichtungen
- Abdichtungen aus Kunststoffbahnen
- Abdichtsysteme im Beton
Bis auf den WU-Beton sind sie durch Normen einheitlich beschrieben. Aber
nur, weil es keine DIN für ein Abdichtsystem gibt, heißt das nicht, dass
es nicht den Regeln der Technik entspricht.
"Panta rhei" sagten die alten Griechen: alles fließt (verändert sich).
Auch das technische Regelwerk verändert sich. Wer weiß, wie die DIN
"gemacht" werden, versteht die Vorgänge (auch wenn er sie nicht unbedingt
gut findet).
Z.B. sichert die EU-Normierung zumindest für Heerscharen von Beamten den
Arbeitsplatz, insofern ist auch eine soziale Komponente nicht zu
verkennen. Und bei allen Gelehrtenstreiten der Fraktionen ist immer wieder
festzustellen, dass es wohl auch hier keine absolute Wahrheit gibt.
Immerhin ist wissenschaftlich dementiert immer noch besser als profan
zugegeben.
Wer kann sich noch an die Zeiten erinnern, da bei öffentlichen Aufträgen
Abdichtungen stur nach DIN 18195 bituminös ausgeführt wurden? Stichwort:
Dickbett - man stelle sich eine Duschanlage vor: Glattputz, Vorstrich,
Bitumenbahnen 30 cm über Höhe Duschkopf gezogen, Putzträger angedübelt,
Dübelstellen nachgedichtet, mind. 3 cm Mörtel MG III; Oberfläche glätten,
jetzt endlich: Fliesen. Was da an Nettofläche verloren ging.
Alternative Abdichtungen gab es vor 10 Jahren aber auch schon - aber keine
DIN dafür. Mittlerweile ist der Stand der Technik so weit, dass es diese
DIN geben könnte, aber das lohnt nicht mehr, weil ja nun auf EU-Normen
umgestellt wird - panta rhei.
Weitere Abdichtsysteme sind:
- Anstrichsysteme
- Spachtelmassen (siehe unten, meine Aktualisierung zu
Dickbeschichtungen)
- Injektionssysteme
- Metallbahnen
Die Basis-Materialien (PU, Epoxi, Latex, Bitumen, Kautschuk ...) sind so
unterschiedlich wie die Anwendungsgebiete (innen, außen, säurebeständig,
frostbeständig, chlorbeständig ...), wichtig ist, dass man allgemeine
bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate oder ähnliche
Prüfbelege zur Hand bekommt. Außerdem gibt jeder vernünftige Hersteller
eine Verarbeitungsanleitung mit.
Es sind auch nachträgliche Abdichtungen möglich, speziell im Bereich
Kellerabdichtung.
So weit ein kleiner Abriss zu Bauwerksabdichtungen. Natürlich kann man zu
dem Thema endlos debattieren und Beispiele und Varianten ins Feld führen,
aber der Beitrag soll eine Übersicht darstellen.
Dipl.-Ing. M. Bumann
November 2001
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Nasser Keller – was tun?
Dieser Artikel soll das Problem aus der Sicht des Bauherrn bzw. des
Eigentümers betrachten. Der Autor geht davon aus, dass deshalb besonders
aus dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit geurteilt werden soll. Insofern
bieten sich Lösungen jenseits der Totalsanierung eher an, wenngleich sie
auch nicht immer DIN-konform sein müssen.
Wer dies anders sieht und sich auch auf keine Kompromisse einlassen
möchte, kann sich die Planungs- und Ausführungsgrundsätze herausnehmen und
beachten – auf Fragen der Finanzierung soll hier nicht eingegangen werden.
Warum gibt es so viele Selbermacher?
Für das gros der Bauherren und Eigentümer ist es der Regelfall, nur einmal
im Leben ein Haus zu kaufen oder zu bauen. Das wird für die meisten nur
über eine Fremdfinanzierung möglich, wobei die Banken seit der
Jahrtausendwende immer mehr Zurückhaltung im Engagement bei Finanzierungen
zeigen.
Ist dann der große Wurf gelungen, sind die finanziellen Spielräume
weitgehend ausgereizt. Ein verantwortungsvoller Finanzierungsberater wird
darauf geachtet haben, dass nach der Rate an die Bank – oft genug über 15
und mehr Jahre hinweg - genug zum Leben bleibt, aber auch dass man von
Anbeginn Instandhaltungsrücklagen bildet.
Mit kleinen Instandhaltungsarbeiten ist kaum jemand überfordert, weder
handwerklich noch finanziell. Bei kniehohem Wasser im Keller dürften die
regelgerechten Aufwendungen sowohl die bautechnischen als auch die
finanziellen Vorstellungen Vieler bei weitem übersteigen.
Da bleiben meist nur probate Lösungen für die Selbermacher-Methode, im
Neudeutschen gern do-it-yourself genannt. Allerdings ist hierbei guter Rat
teuer, denn – egal wie „teuer“ es war – ein konkreter Nutzen muss schon
das Ergebnis sein.
Insofern mag es verwundern, wenn ein Bauingenieur über Lösungen für
Selbermacher referiert, zumal er nicht bei einer Heimwerker-Zeitschrift
o.ä. involviert ist. Umsatzfördernd ist das ja nicht gerade.
Ist man jedoch von Berufs wegen nicht gezwungen, ein bestimmtes Produkt
oder Verfahren über den Klee zu loben und anzupreisen, darf man sich den
Luxus gönnen, die Problematik aus der Sicht dessen zu betrachten, der
letztendlich für alles bezahlt.
Eine Allzweckformel wird sich dabei nicht erstellen lassen, so dass
allemal Beratungsbedarf vor Ort verbleibt. Hierbei wird jeder verstehen,
dass eine neutrale Beratung mehr Vorteile bringt, als die Meinung eines
Produkt- oder Verfahrengebundenen.
Dabei soll nicht der Eindruck entstehen, es gäbe keine Hersteller oder
Anwender, die nicht bereitwillig mit ihrem know-how (Wissen, Erfahrungen,
Kenntnisse, Erkenntnisse) zur Seite stehen, ohne vorab beauftragt worden
zu sein.
Am Ende des Einsammelns zahlreicher Angebote oder Informationen bleibt
immer noch die Frage, ob man fit genug ist, die Äpfel und die Birnen zu
vergleichen und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Außerdem gibt es
Hemmschwellen, die den Fachberater in seiner Mitteilungsfreude bremsen –
eine davon ist die Umsatzgröße.
Sie stehen also einer Vielzahl von Aspekten gegenüber, die es zu
beurteilen und zu wichten gilt, einige seien hier aufgeführt:
Finanzen
• Materialpreise
• Anteil möglicher Eigenleistung (neudt:: manpower)
• Barzahlung oder Finanzierung (z.B. Verkäufer)
• Fördermöglichkeiten
Wirtschaftlichkeit
• Nutzen-Aufwand-Verhältnis
• Amortisation
• Langlebigkeit
• Zeitverteilung der Lösung
Bautechnik
• Ausführbarkeit
• Ausführungsdauer und Beeinträchtigungen
• Kompromisszwänge
• Vor- und Nachteile
• Regelkonformität
Sei zunächst eine Ausgangssituation definiert: Herr X. kauft sich ein
Häuschen aus den 20ern. Der Zustand ist weitgehend in Ordnung, der
Verschleiß normal. Er macht einiges im Wohnbereich, so dass es sich ganz
annehmlich wohnen lässt. Eines Tages macht sich in der Familie Entsetzen
breit, als man feststellt, dass im Keller das Wasser kniehoch steht. Das
ist als Dauerzustand denkbar ungeeignet, eine rasche Lösung tut Not. 3
Lösungsfälle seien kurz beschrieben.
Lösung Nr. 1 (der Idealfall):
Herr X. bekommt vom Fachberater kein X für ein U vorgemacht, er wird
objektiv beraten und bekommt die optimale Lösung angeboten. Das ist
zugleich die wirtschaftliche Lösung und zu teuer ist es auch nicht. Noch
dazu bekommt er eine supergünstige Finanzierung, so dass er nicht alles
auf einmal bezahlen muss. Die Ausführung erfolgt rasch und ordentlich, es
gibt kaum Beeinträchtigungen, da der Aufwand sich in Grenzen hält und am
Ende ist alles gut.
Lösung Nr. 2 (eine reine Erfindung):
Herr X. lässt sich von einem Sanierungsprofi einreden, im Himmel wäre
Jahrmarkt. Notgedrungen lässt er sich auf eine teure Geschichte ein,
nachdem er die Verwandtschaft angepumpt hat. Die Bauausführung erzeugt
zunächst eine tagebauähnliche Situation, dann dauert es ewig und keiner
der versprochenen Termine wird eingehalten. Außerdem wird es teurer, als
veranschlagt. Nach einem halben Jahr kommt wieder das erste Wasser durch,
die Firma weigert sich nachzubessern. Herr X. denkt über rechtliche
Optionen nach und glaubt zunächst, dass ihn Anwalt und Gericht am Ende zu
teuer kommen. Nach einem Jahr hat er sich durchgerungen, er geht zum
Anwalt. Der ist ungebremst optimistisch und klageentschlossen. Alles zieht
sich unendlich hin, am Ende aber bekommt Herr X. Recht, jedoch auch
saftige Rechnungen. Ein kleines Problem stellt sich ein: die Firma
existiert nicht mehr. Das Wasser steht im Keller fast einen Meter hoch.
Lösung Nr. 3 (eine Näherung an das Optimum)
Herr X. will das Problem in Selbsthilfe erledigen, es soll möglichst wenig
kosten, eine Obergrenze steht fest. Die technische Unterstützung bekommt
Herr X. von einem neutralen Berater (der auch von keinem Verein vermittelt
wurde, weil man da schon mal die ersten 150-200 Euro für umsonst spart).
Er bekommt die technisch einwandfreie Lösung erklärt, aber auch die
Nachteile von durch den finanziellen Zwang diktierten Kompromissen. Er
akzeptiert, dass Billiglösungen immer mit Nachteilen verbunden sind und
führt die ersten empfohlenen Schritte aus. Nach einem Jahr trifft man sich
zur Erfolgskontrolle und siehe da, es war gar nicht so dumm, sich
schrittweise an die Lösung des Problems heranzutasten. Es gibt am Ende
zwar hin und wieder feuchte Stellen, aber die Trocknung ist
unproblematisch und unterm Strich hat es nicht die Welt gekostet.
Nun könnte ein Gelehrtenstreit ausbrechen, welche der drei Lösungen in der
Praxis am wahrscheinlichsten ist. Das können wir uns sparen – keine der
drei ist auszuschließen. Nr. 1 dürfte selten sein und Nr. 2 ist
deprimierend, so dass wir uns mehr Nr. 3 zuwenden wollen.
Aus der praktischen Erfahrung des Autors heraus ist Lösung Nr. 3 erstens
möglich, nicht selten realisiert und zweitens erfolgreich und zufrieden
stellend, wenngleich auch drittens mit Kompromissen und
Haftungsausschlüssen verbunden.
Betrachten wir zuerst das Wichtigste: die Kosten. Gerade in Zeiten knapper
Kassen ist dies das Thema Nr. 1 für fast alle. Auch wenn wir uns angeblich
alle nur einbilden, dass der Euro mit Teuerungen dahergekommen ist, bleibt
eine leere Kasse eine reale Erscheinung.
Seinen finanziellen Spielraum kennt der Hauseigentümer am besten, also
legt er die Obergrenze fest. Was bedeutet Obergrenze? Da dieser Begriff
immer mal wieder auf Unverständnis stößt, sei er hier definiert: mehr darf
es insgesamt nicht kosten. Auch wenn das Argument „mit 1.000 Euro mehr
hätten Sie aber mehr gekonnt“ überzeugend klingen mag – Geld alle
bedeutet, es ist nichts mehr da.
Mit der Frage teuer-billig befasst sich die Menschheit, seit es Geld gibt.
Hier sei John Ruskin, engl. Sozialreformer, 1819-1900, zitiert, der das
Problem recht treffend beschrieben hat:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig
schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die
Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute
solcher Menschen. Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch
schlechter, zuwenig zu bezahlen.
Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn
Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der
gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das
Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie
eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch
genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
Weitere Denk- und Sinnsprüche
Hiermit sei genug gesagt zu den finanziellen Aspekten. Im folgenden sollen
die bautechnischen Belange näher betrachtet werden. Zuvor sollte Klarheit
darüber bestehen, dass mit abnehmendem finanziellem Spielraum eine Zunahme
bei nachteilen und Kompromissen einhergeht.
Wenn man alle technischen Regeln auch nicht einhalten kann, sollte man sie
zumindest kennen.
Regelwerke für Abdichtungsarbeiten sind u.a::
• DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“
• DIN 4095 „Dränung zum Schutz baulicher Anlagen“
• DIN 18 336 (VOB/C) „Abdichtungsarbeiten“
• DIN 18 338 (VOB/C) „Bauwerksabdichtungen“
• DIN 18 339 (VOB/C) „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“
• DIN 18 531 „Dachabdichtungen – Begriffe, Anforderungen,
Planungsgrundsätze“
• "Richtlinie für die Planung und Ausführung von Dächern mit
Dachabdichtungen" – Flachdachrichtlinie
• „Richtlinie zur Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter
Bauteile
mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen“
• ZDB-Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund
mit Bekleidungen
und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und
Außenbereich“ (Nasszellen und Feuchträume)
• ZDB-Merkblatt „Keramische Beläge im Schwimmbadbau“ (Schwimmbäder)
Für die Abdichtung weiterer besonderer Bereiche gelten folgende
Merkblätter bzw. Richtlinien:
• Trinkwasserbehälter: DVGW-Merkblätter W 270, W 311, W 312 ggf.
KTW-Empfehlung,
• Bestandsbauten: WTA-Merkblatt 4-9-98-D (Entwurf) „Nachträgliche
Abdichtung erdberührter Bauteile“
• WTA-Merkblatt 4-5-97-D „Mauerwerksdiagnostik“
• „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von
Bauteilen
mit mineralischen Dichtungsschlämmen“ (Entwurf)
Mit dem „Darunter“, das heißt mit der Beschaffenheit der Wände und der
Sohle befassen sich folgende Regelwerke:
• DIN 18 330 (VOB/C) Mauerarbeiten
• DIN 18 331 (VOB/C) Beton- und Stahlbetonarbeiten
• DIN 18 349 (VOB/C) Betonerhaltungsarbeiten
• DIN 18 350 (VOB/C) Putz- und Stuckarbeiten
• DIN 18 353 (VOB/C) Estricharbeiten
• DIN EN 206-1 & DIN 1045-2 (1. Hj. 2002) Beton und Stahlbeton
• DIN 1053 Mauerwerk, Berechnung und Ausführung
• DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
• DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
• DIN 18 550 Putz, Baustoffe und Ausführung
• Materialbezogene Normen (Kalksandstein, Porenbeton usw.)
Wer sich mit der Thematik „Bauwerksabdichtungen“ näher befassen möchte und
dazu ein umfassendes Dokument einsehen möchte, wird hier fündig:
:: Bauwerksabdichtungen
Bei Bestandsbauten wird man in der Regel eher feststellen, dass sich nicht
alles 100%ig umsetzen lässt. Zum einen ist es der Kostenrahmen, aber auch
Überbauungen und andere Widrigkeiten wie benachbarte Fundamente, Trassen
von Kabeln und Leitungen, öffentliche Verkehrsflächen.
Um es ganz genau und richtig zu machen, müsste man den Keller komplett
freilegen und rundherum, also an allen Wänden und unter der Sohle
regelgerecht abdichten. Dies hätte absatzfrei und ohne Schwachstellen zu
geschehen – wie eine Wanne, weshalb dieser Begriff in aller Munde ist.
Doch ehe Sie sich den Kopf zerbrechen ob es eine Schwarze Wanne (mit
bituminöser Abdichtung), eine Weiße Wanne (aus WU-Beton) oder eine Braune
Wanne (mittels Einbau von Bentonit) sein soll – stellen Sie fest, ob diese
überhaupt vollständig – und wenn ja, mit welchem Aufwand – auszuführen
geht.
Oft wird man feststellen, dass zwischen Theorie und Praxis Lücken
bestehen. Dies betrifft die Ausführbarkeit aus zuvor beschriebenen
Gründen. Was nützt das beste Abdichtungssystem, wenn es an irgendwelchen
konstruktiven Schwachstellen krankt?
Zumindest erfährt der Interessierte, wie der bautechnische Idealfall
aussehen könnte, nämlich wenn bei der Errichtung des Kellergeschosses alle
technischen Regeln eingehalten werden und das optimale System eingebaut
wurde.
Die DIN 18195 unterscheidet folgende wesentliche Lastfälle:
• Bodenfeuchte
• Nichtstauendes Sickerwasser
• Aufstauendes Sickerwasser
• Grundwasser
Als „Lastfall“ ist zu verstehen, in welchem Umfange und mit welcher
Wirkung das Wasser auf das Bauwerk einwirkt. Insofern muss es nicht falsch
sein, weiterhin zwischen „drückendem“ und „nichtdrückendem“ Wasser zu
unterscheiden. Im Sprachgebrauch sind diese Begriffe allemal noch.
Hier sind die LF im Bild erklärt
Soweit zu den theoretischen Grundlagen einschließlich der technischen
Regelwerke sowie Planungs- und Ausführungsgrundsätze. Gehen wir nunmehr
zum praktischen Teil über, wo anhand der häufigsten Schadensbilder und
anhand von Fallbeispielen die Problematik veranschaulicht werden soll.
Wie stellen sich Feuchteschäden dar? Es beginnt mit Feuchteflecken an
Wänden oder auf der Sohle. Diese Flecken treten sowohl in den X-eln (Fuge
Wand-Wand, Fuge Wand-Sohle, Ecken) als auch in der Fläche auf.
Ist die Sohle undicht und befindet sich ein Fußbodenaufbau darauf, kann es
Wochen dauern, bis man die eingedrungene Feuchte bemerkt. Fauliger Geruch
oder Schimmel weisen darauf hin, dass etwas nicht in Ordnung ist.
Jedoch kann das Auftreten von Stockflecken und Schwitzwasser täuschen.
Eine Tauwasserbildung geht auch mit Feuchteflecken einher, ohne dass ein
Makel am Abdichtungssystem bestehen muss.
Solch ein Fall besteht auch, wenn man beim Fußbodenaufbau auf einer Sohle
aus WU-Beton nicht bedacht hat, eine Dampfsperre einzubauen. Das
Durchdringen von Wasserdampf ist eine wesentliche Eigenschaft von WU-Beton,
auch wenn kein Wasser in flüssiger Form durchkommt.
Sichere Anzeichen sind an exponierten Stellen an der Wand ablaufendes
Wasser, z.B. bei Undichtigkeiten an Rohr- oder Kabeldurchführungen.
Deutlich sichtbare Risse, aus denen kleine Rinnsale kommen, lassen bereits
genauso wenig Zweifel aufkommen, wie der geflutete Keller.
Was sind die Ursachen? Diese lassen sich in drei Hauptgruppen unterteilen:
1. der Lastfall hat sich geändert
2. die Abdichtung ist mangelhaft oder beschädigt
3. der konstruktive Untergrund ist mangelhaft oder beschädigt
Einen Sonderfall stellt die Weiße Wanne dar, wo Wände und Sohle sowohl
Konstruktion als auch Abdichtung sind. Dieses System ist für den Lastfall
Grundwasser konzipiert, es widersteht also drückendem Wasser und ist
demnach für die anderen leichteren Lastfälle geeignet.
Da WU-Beton mehr ist, als ein Normalbeton, dem man einen geheimnisvollen
Zusatz beigemischt hat, ergeben sich aufgrund seiner Besonderheiten
zahlreiche Ursachen für etwaige Undichtigkeiten.
Hinzu kommt, dass das technische Regelwerk zwar die Anforderungen regelt,
nicht jedoch die technischen Einzelheiten. Daher gibt es unterschiedliche
Ausführungsvarianten und nicht alle sind bewährte technische Lösungen.
Besondere Kennzeichen von WU-Beton sind:
• besondere Kieszusammensetzung und Wasser-Zement-Faktor
• meist unter Verwendung von Betonzusätzen
• Einsatz von Beton mit niedriger Hydratationswärme
• höherer Bewehrungsgrad zur Rissweitenbegrenzung
• höhere Betondeckung der Bewehrung und dickere Wände/Sohlen (als statisch
erforderlich)
• Zwänge mindern in Bemessung, Berechnung und Konstruktion (Fugenbild
[Dehn- und Betonierfugen],
Hydratationswärme, Temperaturunterschiede im Bauzustand,
Betonierabschnitte
• Vermeidung von Querschnittssprüngen
• anspruchsvollere Verarbeitungsvorschriften (Wärmedämmung,
Nachbehandlung, Gleitschichten)
• zementgebundene Abstandhalter mit Prüfzeugnis für Wasserdichtigkeit
• Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Arbeitsfugen (Gummibänder, Schläuche,
Kunststoffteile, Blecheinlagen,
Quellmittel, spezielle Bewehrung wie z.B. Klapp-Bewehrung, abschließende
Injektagen) sowie bei Rohr- und
Kabeldurchdringungen (Manschetten)
Hieran erkennt selbst der Laie, dass eine Vielzahl von Möglichkeiten
besteht, bei der Ausführung etwas falsch zu machen, was sich dann später
in einem mangelbehafteten Abdichtungssystem darstellt.
Eine Änderung des Lastfalls mag manchem als schwer vorstellbar erscheinen.
Dies ist jedoch seit gut 10 Jahren eine häufiger auftretende Erscheinung
und es bedeutet eigentlich nicht mehr, als dass der Grundwasserspiegel
angestiegen ist.
Die Ursachen hierfür sind natürlichen Ursprungs bzw. vom Menschen
verursacht:
• Hochwasser, Überschwemmungen hat es schon immer gegeben, zugenommen
jedoch haben
- die unverantwortlichen Eingriffe in natürliche Flussverläufe
- die Flächenversiegelung durch Siedlungs- und Straßenbau
- die direkte Einleitung von Regenwasser über die Kanalisation anstelle
der Einleitung auf Sickerflächen
- die Zweckentfremdung und Überbauung von Überschwemmungsgebieten
(Poldern)
- die nachteiligen Eingriffe in das Ökosystem Wald als erste und
wichtigste Rückhalteebene im Gebirge
- die Verwahrlosung des Zustandes von Talsperren und Rückhaltebecken
aufgrund sogenannter Sparzwänge
• Verlegung von Flussläufen
• Anlegen künstlicher Gewässer
• industrielle Tätigkeit im Kohleabbau, sowohl im Tagebau- als auch im
Untertagebau, verbunden mit gigantischen
Massenbewegungen und riesigen Pumpanlagen, aber auch mit großflächigen
Gebietsabsenkungen, welche
Lagen von Kommunen üNN um Meter verändern und auch Deiche zum Absinken
bringen
• Veränderungen bei der Gewinnung von Trinkwasser, damit einhergehende
Einstellung
des Betriebes von Pumpwerken
• Selbständige Veränderungen unterirdischer Wasserverläufe, Quellen in
Hanglagen und
Schichtenwasser im Geschiebemergel der Urstromtäler
• Bodenverwerfungen infolge normaler tektonischer Vorgänge
Ein Keller, dessen Abdichtungssystem bislang nur Erdfeuchte oder
nichtstauendem Sickerwasser standhalten musste, steht nun plötzlich im
Grundwasser. „Hätte der Architekt doch nur einen höheren HGW bedacht!“
wird mancher Hausbesitzer ausrufen und über Regressforderungen nachdenken.
HGW ist der „Höchste Grundwasserstand“, der als die wichtigste Kenngröße
bei der Planung der Bauwerksabdichtung zu betrachten ist. Fehler hierbei
führen zwangsläufig zu Haftungsansprüchen, weshalb jeder Planer gut
beraten ist, die paar Euro für eine schriftliche Auskunft der zuständigen
Behörde auszugeben.
Ein Praxisbeispiel sei genannt: nach der Wende und der Wiedervereinigung
der Stadt Berlin gab es infolge Strukturänderungen Einstellungen der
Grundwasserförderung im Bereich des Wasserwerkes Johannisthal. In deren
Folge wurden zahlreiche Keller im Siedlungsgebiet Britz des Stadtbezirkes
Neukölln unter Wasser gesetzt.
Mängel und Beschädigungen der Abdichtung
können sich auch erst nach Jahren einstellen bzw. auswirken.
Ursachen hierfür können sein:
• Spitze Steine oder Schutt kamen beim Verfüllen der Baugrube an
ungeschützte Abdichtungsflächen, infolge Bewegungen durch Setzungen kann
die Abdichtung beschädigt werden
• Aggressive Beimengungen im Grundwasser führen zur Zerstörung
• Materialermüdung bzw. -versprödung führt zum Versagen der Funktion
• Punktuelle Zerstörungen z.B. durch unbeabsichtigtes Durchbohren,
mangelhaft ausgebildete nachträgliche Rohrdurchführungen
• Ablösungen vom Untergrund infolge unsachgemäßer Verarbeitung
• Abrutschen vom Untergrund aufgrund fehlender oder mangelhafter
Verwahrung
• Auflösungen und Ablösungen aufgrund ungeeigneter Materialkombinationen
• Materialversagen infolge zu dünnen Aufbringens
• Nachgeben bei Veränderung des Lastfalls
• Zerstörungen durch Frost oder Hitze infolge Freilegens oder fehlender
Überdeckung
Mängel und Beschädigungen der Bausubstanz
führen oft zum Versagen der Abdichtung, zumal deren Rissweitenüberbrückung
Grenzen gesetzt sind.
Ursachen hierfür können sein:
• Risse in Wänden und Sohlen aus
- Setzungen
- Zwängungen
- Spannungen
- Korrosionserscheinungen
- Verformungen
• Betonnester, Hohlstellen
• Ab- und Ausplatzungen, Absprengungen, z.B. infolge Bewehrungskorrosion
• Verformungen aus statischen Gründen
• Zerstörungen durch Frost-Tau-Wechsel infolge Freilegens
[ ... ]
Dipl.-Ing. M. Bumann
Mai 2005
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Bauwerksabdichtungen, Historisches
Die Normen der Reihe 18195 wurden erstmals 1983 herausgegeben (Bsp:: DIN
18195-1:1983-08). Im August 2000 wurde eine Überarbeitung vorgenommen, die
wesentlichen Inhalte sind hier genannt. Als Begründung nennt das DIN eine
Anpassung an die wesentliche Entwicklung im Bereich der
Bauwerksabdichtungen.
Einen kleiner Nachteil hat die Sache: die Überarbeitung betrifft zunächst
die Teile 1-6:
Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Abdichtungsarten
Teil 2: Stoffe
Teil 3: Untergrund, Verarbeitung
Teil 4: Bodenfeuchte, nichtstauendes Sickerwasser
Teil 5: nichtdrückendes Wasser (Decken, Nassräume)
Teil 6: von außen drückendes Wasser, aufstauendes Sickerwasser
Die Teile 8 bis 10 sollten an die geänderten Teile 1 bis 6 angeglichen
werden, wobei für Teil 7 eine umfangreiche Änderung vorgesehen ist.
Teil 7: von innen drückendes Wasser
Teil 8: Bewegungsfugen
Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse
Teil 10: Schutzschichten, Schutzmaßnahmen
DIN 18195 Teil 1 verweist auf folgende
"Frühere Ausgaben":
DIN 4031 1932x-07, 1959x.11, 1978-03
DIN 4117: 1950-06, 1960-11
DIn 4122: 1968-07, 1978-03
DIN 18195-1: 1983-08
Schauen wir also, was vor der DIN 18195, also bis 1983, galt. Die
wesentliche Regelungen zum Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und Druckwasser
trafen die DIN 4117 "Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit;
Richtlinien für die Ausführung" sowie die DIN 4031 "Wasserdruckhaltende
bituminöse Abdichtungen für Bauwerke; Richtlinien für Bemessung und
Ausführung".
Man beachte, dass die DIN 4117 aus dem Anfang der 50er stammt, wobei die
DIN 4031 bereits 1932 aufgestellt wurde. Die Ausgabe November 1959 der DIN
4031 wurde per Runderlass (RdErl.) zur verbindlichen Norm erklärt - Bsp.
RdErl. des Ministers für Wiederaufbau des Landes Nordrhein-Westfalen vom
07.12.1960 - d.h. bauaufsichtlich eingeführt.
Zugelassene Stoffe waren für wasserdruckhaltende bituminöse Abdichtungen
nach DIN 4031:
- nackte Teerpappen nach DIN 52126
- nackte Bitumenpappen nach DIN 52129
- Metallbahnen: mind. 0,1 mm dickes Weichkupfer
- Aufstriche: Klebemassen aus Bitumen oder Steinkohlenteersonderpechen
Interessant die Vielfalt der nach DIN 4117 zugelassenen Stoffe für
Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser:
Als kalt zu verarbeitender Voranstrich:
- Bitumen-Lösung
- Steinkohlenteerpech-Lösung
- Bitumen-Emulsion
- Steinkohlenteerpech-Emulsion
Als kalt zu verarbeitende Deckaufstrichmittel:
- Bitumen-Lösung ungefüllt
- Bitumen-Lösung gefüllt
- Steinkohlenteerpech-Lösung ungefüllt
- Steinkohlenteerpech-Lösung gefüllt
- Steinkohlenteerpech-Emulsion
Als heiß zu verarbeitende Deckaufstrichmittel:
- Bitumen ungefüllt
- Bitumen gefüllt
- Steinkohlenteerpech gefüllt
- Steinkohlenteerpech ungefüllt
Als kalt zu verarbeitende Spachtelmassen:
- Spachtelmassen auf Bitumenbasis als Lösung o. Emulsion, gefüllt
- Spachtelmassen auf Steinkohlenteerpechbasis als Lösung o. Emulsion,
ungefüllt
Als heiß zu verarbeitende Spachtelmassen:
- Spachtelmassen auf Bitumenbasis, gefüllt (z.B. Asphaltmastix)
- Spachtelmassen auf Steinkohlenteerpechbasis, gefüllt
Als Klebemassen, die nur heiß zu verarbeiten waren:
- Bitumen ungefüllt
- Bitumen gefüllt
- Steinkohlenteer-Sonderpech ungefüllt
- Steinkohlenteer-Sonderpech gefüllt
Die Regelungen umfassten Vorgaben für min. Gew.-% sowie für die
Erweichungspunkte.
nach dem Ring- und Kugelverfahren. Hier unterscheid man wie folgt: "Die
Erweichungspunkte entsprechen einem Erweichungspunkt Kraemer-Sarnow ( K
S), der bei
- Destillationsbitumen* ~ 13 ... 15 °C
- geblasenes Bitumen ~ 16 ... 20 °C
- Steinkohlenteerpechen ~ 10 ... 14 °C
unter dem Erweichungspunkt nach R.u.K. liegt."
(* = Norm-Bitumen, DIN 1995)
Als Pappen:
Nackte Pappen
- nackte Teerpappen nach DIN 52126
- nackte Bitumenpappen nach DIN 52129
Dachpappen
- Bitumendachpappen mit beiderseitiger Bitumen-Deckschicht nach DIN 52128
- Teerdachpappen, beiderseitig besandet nach DIN 52121
- Teer-Sonderdachpappen mit beiderseitiger Sonderdeckschicht nach DIN
52140
- Teer-Bitumendachpappen mit beiderseitiger Sonderdeckschicht nach DIN
52140
Als fabrikfertige Dichtungsbahnen:
- mit Rohfilzpappe-Einlage
- mit Jutegewebe-Einlage
- mit Glasgewebe-Einlage
- mit Metalleinlage: mind. 0,1 mm Kupfer, mind. 0,2 mm Alu
Als weitere:
- Sperrmörtel (DIN 18550, 1:2 Zement : Sand, Dichtungsmittelzusatz, 3 mm
Größtkorn)
- Sperrbeton (DIN 1047, 1045, Sieblinie D u. E, mind. 300 kg Zement/m3
Beton)
- Mauerwerk in MG III (DIN 1053, Hochbauklinker KMz 350 nach DIN 105)
- thermoplastische Kunststoff-Folien (mit nachgewiesener Eignung)
Dipl.-Ing. M. Bumann
Mai 2004
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