Bedarfsausweis im Praxistest
In einem Praxistest der Immobilien-Spitzenverbände ist der Bedarfsausweis indes
durchgefallen.
Die beteiligten Verbände hatten zwei Objekte ausgewählt und unabhängig
voneinander von Energieberatern untersuchen lassen. Mehrere Bedarfsausweis nach
dem dena-Verfahren wurden ausgestellt. Analyseziele: Die vermuteten Unterschiede
bei der Ermittlung der festzustellenden Werte waren aufzudecken.
Die Ergebnisse sowohl für das Einfamilienhaus, als auch für das Mehrfamilienhaus
hätten deutlicher kaum ausfallen können. 60 % Unterschied in der Disziplin
Primärenergiebedarf beim Mehrfamilienhaus und 54 % für das Einfamilienhaus.
Bei einer Einteilung nach dem – erfreulicherweise nicht mehr diskutierten -
Stufenlabel wären damit Klassifizierungen von C bis E möglich gewesen.
Theoretisch hätte den Objekten damit nach einer durchgeführten Modernisierung
ein schlechteres Ergebnis als vor der Modernisierung bescheinigt werden können.
Betrachtet man daneben noch die teilweise abenteuerlichen Modernisierungstipps
bleibt festzuhalten: Die Ausweise waren Ihren Preis von bis zu 1.070 EURO nicht
wert.
aus:
Energieausweis für den Gebäudebestand jetzt einführen
Haus & Grund Deutschland
Zentralverband der Deutschen Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Ansprechpartner/in RA Wolf-Bodo Friers
Datum Juni 2006
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Hintergrundpapier zur Pressekonferenz am 12. Januar 2006
Was kann und soll ein Energieausweis für Wohngebäude leisten?
Ergebnisse eines Praxistests
1 Hintergrund
Mit der Umsetzung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) vom 08. September 2005
wird unter anderem ein Energieausweis für bestehende Wohngebäude eingeführt, der
bei Verkauf oder bei Vermietung zu erstellen ist. Dessen konkrete Ausgestaltung
im Rahmen einer Energieeinsparverordnung wird in Kürze erwartet. Der
Energieausweis soll der Information von potentiellen Käufern oder Mietern
dienen, um ihnen einen Vergleich und eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz
des jeweiligen Gebäudes zu ermöglichen. Ziel der zugrunde liegenden
EU-Richtlinie 2002/91/EG ist es, die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden zu unterstützen.
Die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist auch für Eigentümer
und Vermieter von großer Bedeutung. Energiepreissteigerungen führen stets zu
erheblichen Erhöhungen der Betriebskosten für Raumwärme und Warmwasser. Dies
betrifft nicht nur die Mieter durch Nachzahlungen für warme Betriebskosten und
steigende Vorauszahlungen, sondern auch die Wohnungsunternehmen und
Privatvermieter. Sie haben viel in die Modernisierung ihrer Bestände investiert,
was zu sinkenden warmen Betriebskosten führte und die Vermietungsattraktivität
gesteigert hat. Jetzt werden diese Vorteile von steigenden Energiekosten wieder
aufgefressen. Die höhere finanzielle Belastung für die Mieter führt in den
Wohnungsunternehmen zu steigenden Erlösausfällen bei Betriebskostenzahlungen,
aber auch bei Mieten. Da die Wohnungsunternehmen die gestiegenen Energiekosten
teilweise vorfinanzieren, steigen die wirtschaftlichen Belastungen auch aufgrund
sinkender Liquidität. Sollten durch die steigenden Heizkosten mehr Mieter
versuchen, durch ihr Verhalten Energie zu sparen, können Räume zuwenig beheizt
und gelüftet werden, wodurch die Gefahr bautechnischer Schäden ansteigt.
Trotz der zunehmenden Bedeutung des Energieverbrauchs muss die Einführung neuer
Instrumente mit Augenmaß erfolgen, d.h. auch in ihren Auswirkungen außerhalb der
reinen Energieeinsparung betrachtet werden. Dies trifft auch auf den
Energieausweis zu, da er als reines Informationsinstrument selbst keine Energie
einsparen kann, weswegen Aufwand und Nutzen sehr genau abzuwägen sind. Zu diesem
Zweck wurde in den Jahren 2003 und 2004 ein umfangreicher Feldversuch der
Deutschen Energieagentur (dena) durchgeführt und evaluiert. Insgesamt wurden
3.925 Energieausweise (für 1.384 EFH und 2.517 MFH) für 1.138 Eigentümer
erstellt. An einer Eigentümerbefragung nahmen 582 Eigentümer (51%) teil, davon
waren drei Viertel Eigentümer von EFH und ein Viertel Eigentümer von MFH.
Die umfassende Bewertung dieses Feldversuches erfolgte mit dem Schlussbericht
der Evaluation durch die Fraunhofer Institute für System- und
Innovationsforschung (ISI) sowie für Bauphysik (IBP) und das Ökoinstitut e.V.
Auszüge aus der Evaluation wurden durch die dena ab März 2005 vorgestellt und
intensiv in der Öffentlichkeit kommuniziert. Der ausführliche Bericht wurde am
15. September 2005 vorgelegt, den Verbänden der Wohnungswirtschaft aber erst
nach mehrfachem Nachfragen am 30. Dezember 2005 zugänglich gemacht.
2 Einleitung
Die Evaluation des dena-Feldversuches zum Energieausweis sollte unter anderem
die Praxistauglichkeit der Berechnungsverfahren und deren Randbedingungen
untersuchen. Dabei sollten Erkenntnisse über die Handhabbarkeit der Verfahren
und die Genauigkeit der unterschiedlichen Datenerfassungen und
Berechnungsverfahren gewonnen werden. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft weist der
Feldversuch in diesem Bereich zwei wesentliche Lücken auf:
1. Es fehlt im Feldversuch der dena eine Analyse der Methode
„verbrauchsbasierter Energieausweis“, um dessen Akzeptanz, die Randbedingungen
und die Grenzen seiner Einsatzmöglichkeiten zu untersuchen. Diese Analyse wurde
durch die Wohnungswirtschaft nachgeholt. Die Ergebnisse finden sich in der
GdW-Information „Konzept für die Einführung von Energieausweisen im
Gebäudebestand – Vorschlag für einen verbrauchsbasierten Energieausweis“ vom 26.
April 2005. Darüber hinaus entstand unter Mitwirkung der Wohnungswirtschaft im
Auftrag der GASAG ein Verfahrensvorschlag für einen verbrauchsbasierten
Energieausweis für Objekte mit Gasetagenheizungen. Im Feldversuch der dena wurde
lediglich der Energieverbrauch der Gebäude erhoben und dem Endenergiebedarf
vergleichend gegenüber gestellt. Dabei zeigen sich durchaus erhebliche
Abweichungen zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch. Diese sind jedoch
nicht allein dem Energieverbrauch anzulasten. Weiter fand für den Feldversuch
keine einheitliche Methodik zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten
Anwendung. Es ist auch nicht klar, inwieweit und welche Gradtagsbereinigungen
für den Verbrauch stattgefunden haben, um die Vergleichbarkeit zum Bedarf
herzustellen. Insofern sind die Abweichungen nicht bewertbar. Entsprechend dem
Evaluationsbericht wiesen ca. 30% der Daten zum Energieverbrauch Mängel auf, die
vor allem in fehlenden Angaben, unklaren oder falschen Einheiten und
unplausiblen Werten bestanden. Bei Verwendung vorliegender
Heizkostenabrechnungen lassen sich diese Mängel vermeiden. Im Einzelfall kann
die Erstellung eines Energieausweises auch Unplausibilitäten in einer
Heizkostenabrechnung aufzeigen. In diesem Fall wäre die Abrechnung zu
korrigieren, da diese rechtliche Wirkung hat.
2. Im Feldversuch der dena wurde versäumt, die Zielgenauigkeit bedarfsbasierter
Energieausweise bei Erstellung durch mehrere - voneinander unabhängige -
Fachleute zu untersuchen. Im Evaluationsbericht findet sich der Vergleich von
Kurz- und Langverfahren (die beiden Verfahren unterscheiden sich durch die Tiefe
der Datenaufnahme) für 7 Objekte durch den Bremer Energiekonsens. Dabei erfolgte
die Erstellung im Kurz- und Langverfahren jeweils durch den gleichen Aussteller.
Für ein weiteres Objekt wurde durch das IBP die Erstellung im Kurz- und
Langverfahren durch zwei unterschiedliche Aussteller untersucht. Die
Unterschiede im Primärenergiebedarf betrugen für die 7 Objekte aus Bremen bis zu
38%. Für das Objekt des IBP betrug der Unterschied im Primärenergiebedarf 9%.
Der Evaluationsbericht betont, dass eine völlig getrennte Ermittlung der Daten
schon bei Flächen- und Volumenermittlung erfahrungsgemäß zu Abweichungen führen
wird. Da vor diesem Hintergrund auch untersucht werden muss, welche Abweichungen
bei der Ermittlung der anderen Eingangsdaten – wie Wärmedurchgangskoeffizienten
der Gebäudehülle und Anlagenaufwandszahl – entstehen können, wurden durch den
BfW, GdW und Haus & Grund Deutschland eigene Erhebungen durchgeführt.
3 Methodik des Praxistestes zum bedarfswertbasierten Energieausweis
Im vorliegenden Praxistest der Spitzenverbände der Immobileinwirtschaft wurde
für zwei Wohngebäude - ein Mehrfamilienhaus und ein Einfamilienhaus - jeweils
unabhängig voneinander mehrere Energiebedarfsausweise mit dem im Feldversuch der
dena verwendeten Verfahren erstellt (seine Bild 1 und 2).

Bild 1: Einfamilienhaus des Praxistests

Bild 2: Mehrfamilienhaus des Praxistests
Beauftragt wurden Fachleute, die bei der dena als Energieausweisaussteller
gelistet sind. Den Erstellern wurde vorgegeben, ob der Ausweis nach Kurz- oder
Langverfahren erstellt werden sollte. Beide Verfahren unterscheiden sich
dadurch, dass beim Kurzverfahren Vereinfachungen bei der Datenaufnahme getroffen
werden können.
| |
Mehrfamilienhaus |
Einfamilienhaus |
| Wohneinheiten |
8 |
1 |
| Wohnfläche |
534 m² |
125 m² |
| Baujahr Gebäude |
ca. 1900 |
1971 |
| Baujahr Heizungsanlage |
2004 |
2003 |
| Energieträger |
Erdgas |
Erdgas |
| Warmwasserbereitung |
zentral |
zentral |
| Erstellte Ausweise |
7 (drei kurz, vier lang) |
3 (drei lang) |
| Qualifikation der Aussteller |
Zwei geprüfte Gebäudeenergieberater
im Handwerk
Zwei Ausstellungsberechtigte
§13EnEV
Zwei Bauvorlageberechtigte
(Ein Ersteller erstellte zwei Ausweise,
kurz und lang) |
Ein Vor-Ort-
Berater
Ein Ausstellungsberechtigter
§13EnEV
Ein Bauvorlage-
berechtigter |
Alle Aussteller erhielten zeichnerische Unterlagen zum Gebäude und führten eine
Begehung im Beisein eines fachkundigen technischen Vertreters des Eigentümers
durch. Zum Einsatz kam je zwei Mal die Software von Hottgenroth, Enno-EnEV und
EID und je ein Mal ROWA-Soft, Antares und Dämmwerk. Der Heizwärmebedarf wurde
immer mit der Monatsbilanz nach DIN 4108-6 berechnet, die Anlagenverluste mit
einer Ausnahme nach dem detaillierten Verfahren der Anlage 6 zum Pflichtenheft
der dena. In einem Fall (beim Einfamilienhaus) wurden die Anlagenverluste nach
Tabellenverfahren, DIN 4701-10, ermittelt. Analyseziele des Praxistestes waren
die vermuteten Unterschiede bei der Ermittlung des
Primärenergiebedarfskennwertes, der absoluten Werte für Primärenergie und
Heizwärmebedarf, der Anlagenaufwandszahl sowie die Gebäudenutzfläche AN, die
sich aus dem ermittelten Gebäudevolumen ergibt. Weiter wurden die
Modernisierungstipps (Hinweise zur kostengünstigen Verbesserung der
Energieeffizienz) betrachtet.
4 Ergebnisse des Praxistests
Bezüglich des Formulars des Energieausweises fiel auf, dass die Daten
unsystematisch dargestellt sind, was die Auswertung erschwert. Auf dem Deckblatt
ist der Primärenergiekennwert, bezogen auf die Gebäudenutzfläche, angegeben,
dazu die Wohnfläche. Auf Seite 2 ist erneut der Primärenergiekennwert, bezogen
auf die Gebäudenutzfläche, angegeben, dazu der Endenergiebedarf, bezogen auf die
Wohnfläche. Die Gebäudenutzfläche selbst und weitere Kennwerte sind auf Seite 7
angegeben.
Leider lassen sich allein auf Basis des Energieausweises keine weiteren
Auswertungen durchführen, da keine Eingangsdaten enthalten oder beizulegen sind.
Im Zweifelsfall gehen diese wichtigen Daten (Wärmedurchgangskoeffizienten,
Flächen, Beschreibung der Anlagentechnik) dem Eigentümer verloren.
Im vorliegenden Praxistest wurden für vier der Ausweise für das MFH (drei im
Langverfahren, einer im Kurzverfahren) und einen Ausweis für das EFH die durch
den Aussteller ermittelten Daten zur Hüllfläche und den
Wärmedurchgangskoeffizienten beigelegt. Ermittelte Daten zur Anlagentechnik
lagen nur drei Energieausweisen bei.
4.1 Mehrfamilienhaus
Für das Mehrfamilienhaus (MFH) wird ein Primärenergiebedarfskennwert zwischen
132 und 212 kWh/m²a ausgewiesen, das sind 60% Unterschied vom größten zum
kleinsten Wert (s. Abb. 1).

Abb. 1 In den Energieausweisen dokumentierte Primärenergiebedarfskennwerte (MFH)
Der Primärenergiebedarfskennwert ist beim dena-Energieausweis der
Vergleichswert, für den der absolute Bedarf auf die Gebäudenutzfläche bezogen
wird. Bei der unterschiedlichen Einschätzung des Primärenergiebedarfskennwertes
ist daher auch zu beachten, wie unterschiedlich der absolute Bedarf und die
Gebäudenutzfläche AN ermittelt wurden.
Beim absoluten Primärenergiebedarf beträgt der Unterschied zwischen größtem und
kleinstem Wert ca. 50% (113 MWh bis 171 MWh). Die Unterschiede bei der
Gebäudenutzfläche betragen 44% (629 ..906 m²) (siehe Abb. 2). Die
Gebäudenutzfläche AN ergibt sich aus dem unterschiedlich ermittelten beheizten
Bruttovolumen Ve des Gebäudes (1.965 .. 2.831 m³) über die Beziehung AN =
0,32·Ve. Als Bezugsfläche hat die Gebäudenutzfläche für die Einordnung des
Kennwertes wesentliche Bedeutung.

Abb. 2 In den Energieausweisen dokumentierte Werte für den Primärenergiebedarf
und die Gebäudenutzfläche (MFH)
Die Unterschiede im Primärenergiebedarf beruhen auf sehr unterschiedlichen
Bewertungen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (siehe folgende Abbildungen,
im rechten Bereich ist jeweils der Primärenergiekennwert in kWh/m²a angegeben).


Abb. 3: Übersicht über die Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik in
den sieben Energieausweisen für das Mehrfamilienhaus
Die farbigen Balken zeigen die deutlich voneinander abweichenden Bewertungen der
Energieverluste über die Gebäudehülle und die Anlagentechnik sowie die
unterschiedlich bewerteten CO2- Emissionen. Die unterschiedliche Einschätzung
von Gebäude und Anlagentechnik findet sich aber auch dann, wenn etwa ein
gleicher Primärenergiebedarf ausgewiesen wird:
Nr. Primärenergiebedarf Nutzfläche
Heizwärmebedarf Anlagenauf-
in KWh/m²a in kWh
in m² in kWh
wandszahl
2 152
123.948 818
69.414
1,56
3 153
114.929 750
72.421
1,4
3:2 +1%
-7% -8%
+4%
-10%
Die Unterschiede beim Heizwärmebedarf liegen bei 137% (zwischen 47 und 111 MWh/a)
und bei der Anlagenaufwandszahl bei 50% (zwischen 1,39 und 2,08) (siehe Abb. 4).
Bei der unterschiedlichen Einschätzung des Heizwärmebedarfskennwertes
(Unterschiede 85%, 74 bis 137 kWh/m²a) ist zu beachten, dass auch
unterschiedliche Nutzflächen AN ein gehen.

Abb. 4 In den Energieausweisen dokumentierte Werte für den Heizwärmebedarf und
die Anlagenaufwandszahl (MFH)
Ursache für den unterschiedlich bewerteten Heizwärmebedarf sind vor allem
Unterschiede in der Bewertung der Bauteile der Hülle. Der ermittelte spezifische
Transmissionswärmeverlust liegt zwischen 0,68 und 1,2 W/m²K (76% Abweichung).
Soweit ersichtlich, ist durchgängig mit einem Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/m²K
gerechnet worden.
Die Außenwand wurde teilweise sehr ausführlich mit Verjüngungen je Geschoss
erfasst (U zwischen 0,39 und 0,52 W/m²K), teilweise nur als ein Wert (0,45
W/m²K, 0,48 W/m²K, 1,0 W/m²K). Bei der unterschiedlichen Bewertung der
Außenwände spielt u.a. die Einschätzung der Wärmeleitfähigkeit der Ziegel eine
Rolle (0,58 bis 0,70 W/(mK)).
Eine Berechnung berücksichtigt Wärmeverluste von Wandflächen an unbeheizte
Räume, ein Aussteller nimmt das Treppenhaus aus der beheizten Hülle heraus.
Die Unterschiede in der energetischen Bewertung sind besonders groß bei der
Bewertung der Kellerdecke (0,50 bis 1,07 W/m²K) und der obersten Geschossdecke
(0,24 bis 0,95 W/m²K).
Die Flächenermittlung, soweit ersichtlich (aus 4 der sieben Ausweise) weist
verhältnismäßig geringe Unterschiede auf (1128 m² bis 1353 m², 20% Unterschied)
Eventuelle Einflüsse durch Verwendung unterschiedlicher Software konnten nicht
untersucht werden. Es waren jedoch alle Programme auch für den Feldversuch der
dena zugelassen.
4.2 Einfamilienhaus
Die Ergebnisse für das Einfamilienhaus (EFH) bestätigen den Befund des MFH. Die
Unterschiede im ermittelten
Primärenergiebedarfskennwert betragen 54% (166 bis 256 kWh/m²a).

Abb. 5 In den Energieausweisen dokumentierte Primärenergiebedarfskennwerte (EFH)

Abb. 6 In den Energieausweisen dokumentierte Werte für den Primärenergiebedarf
und die Gebäudenutzfläche (EFH)
Die farbigen Balken zeigen auch beim Einfamilienhaus die voneinander
abweichenden Bewertungen der Energieverluste über die Gebäudehülle und die
Anlagentechnik sowie die unterschiedlich bewerteten CO2- Emissionen.


Abb. 7 Übersicht über die Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik in
den drei Energieausweisen für das Einfamilienhaus

Abb. 8 In den Energieausweisen dokumentierte Werte für den Heizwärmebedarf und
die Anlagenaufwandszahl (EFH)
4.3 Modernisierungstipps
Die Frage nach kostengünstigen Maßnahmen zur Verbesserung der
Gesamtenergieeffizienz (sog. Modernisierungstipps im dena-Energiausweis), die
gem. Energieeinsparungsgesetz den Energieausweisen beigefügt werden sollen, kann
aus den Energieausweisen nicht beantwortet werden. Maßnahmen werden sehr
unterschiedlich vorgeschlagen, insbesondere auch hinsichtlich der Dämmdicken.
Für das MFH werden von den Ausstellern überwiegend die Dämmung der obersten und
untersten Geschossdecken empfohlen. Empfohlene Dämmdicken schwanken zwischen 5
und 10 cm (Kellerdecke) und 12 und 30 cm (oberste Decke bzw. Dach). Die dadurch
erzielbare Primär-Einsparung schwankt zwischen 4 und 40 kWh/m²a.
Je einmal wird die Abdichtung von Türen zum Keller, die Durchführung eines
hydraulischen Abgleichs, der Ersatz der Thermostatventile durch elektronische
Regelung, der Ersatz der Thermostatventile durch Ventile mit verbessertem
Regelverhalten, der Austausch der Fenster und der Einsatz einer Solaranlage zur
Warmwasserbereitung empfohlen.
Bedenklich stimmen folgende Empfehlungen, weil sie unwirtschaftlich erscheinen:
In einem Fall wird die zusätzliche Dämmung der bereits mit 6 cm gedämmten
Fassade mit weiteren 6 cm empfohlen und dafür eine Primär- Energieeinsparung von
17 kWh/m²a ausgewiesen. In einem Energieausweis wurde das Treppenhaus
rechnerisch nicht in die beheizte Hülle eingeschlossen. Als Energiesparmaßnahme
wird hier die Beheizung des Treppenhauses vorgeschlagen, die
Primärenergieeinsparung ist mit 14 kWh/m²a angegeben. Es kann davon ausgegangen
werden, dass die Einsparung zwar in den spezifischen Werten sichtbar ist,
absolut jedoch ein Mehrverbrauch an Energie entsteht.
Auch für das EFH wird zur Verbesserung der Energieeffizienz eine
Außenwanddämmung mit 6 cm Dämmstoff vorgeschlagen, was in Kombination mit einer
Fenstererneuerung zu einer Primärenergieeinsparung von 31 kWh/m²a führen soll
(bestehende Außenwand: U = 0,57 W/m²K).
Alle drei Energieausweise empfehlen für das EFH entweder den Austausch der
Fenster oder den Einbau einer Lippendichtung in die vorhandenen Fenster sowie
die Dämmung der obersten, einmal auch der untersten Geschossdecke. Allerdings
wird die Dämmung der obersten Decke (angegeben mit U = 0,91 W/m²K) mit 6 cm
(gerade Einhaltung EnEV) bzw. 10 cm vorgeschlagen. Hier wäre zumindest
nachzufragen, ob es nicht sinnvoll ist, gleich eine dickere Dämmung
einzubringen.
Eine solare Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung wird für das EFH
einmal vorgeschlagen.
Hinweise zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz, die allgemein
sinnvolle Maßnahmen bei Vorliegen bestimmter Ist-Zustände beschreiben, können
aus Sicht der Wohnungswirtschaft Informationen in ähnlicher Qualität geben.
4.4 Kosten
Die Kosten für die Erstellung der Energieausweise (brutto) lagen für das MFH
zwischen 240 € und
1.070 €, davon bei
240 €, 310 € und 400 € für das Kurzverfahren und
550 €, 700 € und 1.070 € für das Langverfahren.
Für das Einfamilienhaus entstanden Kosten von 232 €, 406 € und 414 €. Der
Evaluierungsbericht zum Feldversuch der dena benennt folgende Bandbreiten für
die Kosten der Energieausweise:
EFH 100 € bis 300 € und
MFH 200 € bis 500 €.
71% der Aussteller im dena-Feldversuch gaben an, mit dem aktuellen Preis keine
Deckung ihrer Kosten zu erhalten. Diese Aussage wird mit dem vorliegenden
Praxistest bestätigt, insbesondere für das Langverfahren beim MFH. Hier lagen
alle Kosten über 500 €.
5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Die Energieeinsparverordnung, die in diesem Jahr novelliert wird, wird auch für
den Gebäudebestand Energieausweise vorschreiben, die bei Verkauf oder bei
Vermietung zu erstellen sind. Die Wohnungswirtschaft weist bereits seit 2 Jahren
darauf hin, dass dieser Energieausweis praxisgerecht und einfach sein muss.
Ein Feldversuch zum Energieausweis im Auftrag der Bundesregierung wurde von der
Deutschen Energieagentur GmbH (dena) in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführt.
Wohnungsunternehmen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern unterstützten den
Feldversuch und ließen Energieausweise erstellen. Die Ergebnisse ließen
erkennen, dass der Feldversuch der dena wesentliche Lücken aufweist. Deshalb
haben Verbände der Wohnungswirtschaft ein eigenes Verfahren für
verbrauchsbasierte Energieausweise entwickelt, das im Dezember 2004 der
Öffentlichkeit präsentiert wurde. In den letzten Monaten wurden mit dem
vorliegenden Praxistest zum bedarfsbasierten Energieausweis
Untersuchungsschritte nachgeholt, die die dena nicht durchführte.
Sechs von der Dena gelistete Aussteller haben unabhängig voneinander sieben
Energieausweise für ein Mehrfamilienhaus und drei weitere Aussteller drei
Energieausweise für ein Einfamilienhaus ausgestellt. Für alle betrachteten
Bewertungsebenen (Primärenergiebedarf, Heizwärmebedarf, Anlagenaufwandszahl,
Bezugsfläche) bestehen erhebliche Abweichungen bei der mehrfachen unabhängigen
Erstellung des Energiebedarfsausweises für ein und dasselbe Gebäude. Für die
Untersuchung wurde das im dena- Feldversuch zum Energieausweis eingesetzte
Rechenverfahren verwendet. Folgende Unterschiede traten
auf:
| |
Mehrfamilienhaus |
Einfamilienhaus |
| Anzahl erstellter Energieausweise |
7 |
3 |
| Primärenergiebedarfskennwert |
50% |
6% |
| Anlagenaufwandszahl |
60% |
54% |
| Bezugsfläche |
44% |
71% |
Die unterschiedlichen Ergebnisse sind im Wesentlichen auf die unterschiedlichen
Eingangsdaten, d.h. die unterschiedliche Bewertung des Gebäudes und seiner
Anlagentechnik bzw. des beheizten Volumens durch die Energieausweisersteller,
zurückzuführen.
Mit den Ergebnissen werden die praktischen Grenzen des Einsatzes von
Energiebedarfsausweisen deutlich gemacht. Damit sollen jedoch keinesfalls
Energiebedarfsberechnungen an sich diskreditiert werden. Bei einer ausführlichen
Energieberatung durch erfahrene Energieberater und mit der entsprechenden Zeit
(und damit den Kosten) zur Begutachtung des Gebäudes sind derartig große
Unterschiede – wie im Praxistest aufgetreten – eher nicht zu erwarten. Diese
Qualität kann der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis jedoch aus zwei
Gründen nicht leisten,
- als Breiteninstrument auch für Gebäude, in die in absehbarer Zeit nicht
investiert wird, muss er
einfach und kostengünstig (und damit im Aufwand begrenzt) bleiben
- es ist eine große Anzahl von Ausstellern notwendig.
Gleichzeitig muss der Energieausweis in seiner möglichen Wirkung richtig
bewertet werden. Der gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis kann lediglich
die Funktion einer reinen Erstinformation erfüllen. Diese kann – sowohl beim
Bedarf als auch beim Verbrauch – Schwankungsbreiten haben. Die Stärken und
Schwächen der beiden Verfahren – bedarfsbasierter Energieausweis und
verbrauchsbasierter Energieausweis – müssen gerade unter Berücksichtigung des
Aufwands zur Datenerfassung, der Interpretationsspielräume und evtl. anstehender
Investitionen deutlicher gemacht werden, damit der Auftraggeber in der Lage ist,
das passende Verfahren auszuwählen.
Die Kosten der im Praxistest ausgestellten Energieausweise bestätigen die
Aussage im Evaluierungsbericht des dena-Feldversuches, dass die dort erstellten
Energieausweise im Wesentlichen nicht kostendeckend waren.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen und subjektiv geprägten Empfehlungen zur
Verbesserung der Energieeffizienz im Energiebedarfsausweis (unwirtschaftliche
Empfehlungen eingeschlossen) ist eine höhere Qualität gegenüber einer
allgemeinen Information über wirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz nicht ersichtlich.
Das bedarfsbasierte Verfahren wurde bisher der Öffentlichkeit als objektive
Methode vorgestellt. Soweit es das eigentliche Rechenverfahren betrifft, ist
dies unstrittig. Die Datenaufnahme unterliegt aber einer subjektiven Bewertung,
was sich im Ergebnis der Bedarfsberechnung spiegelt. Bei Betonung der
Objektivität entsteht so eine Scheingenauigkeit in der energetischen Bewertung
von Gebäuden.
Ein Energieausweis kann und soll nicht mehr und nicht weniger, als das Thema
Energieverbrauch und –effizienz in das Bewusstsein sowohl potentieller Käufer
und Mieter als auch der Eigentümer zu rücken und bei Bedarf einen Anstoß zu
geben, genauere Untersuchungen durchzuführen. Der Energieausweis ersetzt keine
Energieberatung und schafft keinen verbesserten Verbraucherschutz. Dies auch
insofern nicht, als dass ein Energieausweis in Mehrfamilienhäusern keine Aussage
zum konkreten Energieverbrauch einer bestimmten Wohnung geben kann.
Es kann auch nicht ernsthaft erwartet werden, dass allein aufgrund des
Energieausweises in größerem Umfang Investitionen in die Energieeinsparung im
Gebäudebestand ausgelöst werden. Investitionsentscheidungen sind sehr komplex
und u.a. abhängig vom lokalen Markt, den Rahmenbedingungen und der
Finanzierbarkeit
Dies bestätigt auch der Evaluationsbericht zum dena-Feldversuch. Die Hälfte der
befragten Eigentümer will zwar später Modernisierungstipps ganz oder teilweise
umsetzen oder hat sie schon konkret in Planung. Von dieser Hälfte der Eigentümer
gaben nur ein Drittel der Eigenheimbesitzer und Privatvermieter sowie ca. 7% der
Wohnungsunternehmen an, der Ausweis gäbe den Anstoß zur Durchführung
energiesparender Maßnahmen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Teilnehmer des
Feldversuches besonders interessierte und motivierte Eigentümer waren und noch
keine gesetzliche Verpflichtung bestand.
Der Energieausweis kann kein Konjunkturprogramm sein. Eine viel größere
Anreizwirkung zur Energieeinsparung geht von den zurzeit steigenden
Energiepreisen aus von denen auch die Wohnungsunternehmen stark betroffen sind.
Eine weitere große Unterstützung werden in den nächsten Jahren die im
Koalitionsvertrag vorgesehenen stark erweiterten Fördermittel für die
energetische Sanierung darstellen.
Ansprechpartner:
GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Dipl.-Phys. Ingrid Vogler
Tel:: 030 82403 176
E-Mail: vogler@gdw.de
Haus & Grund Deutschland
Wolf-Bodo Friers
Tel. 030 20216-0
E-Mail: friers@haus-und-grund.net
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
Ronny Herholz
Tel. 030 32781-0
E-Mail: office@bfw-bund.de
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung durch Haus &
Grund.
18.07.2006
© DIMaGB.de auf die HTML-Fassung
Die Dokumentation steht demnächst als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Querverweis:
:: Bedarfspass vs. Verbrauchpass: ein Praxisbeispiel aus
Nürnberg (12.2005)
nach oben
Energieausweis für den Gebäudebestand jetzt einführen
Der Energieausweis kommt – und das ist gut so
Der Energieausweis muss endlich als Instrument eingeführt werden. Als
Ausweis, dessen Berechnungsverfahren in den Hintergrund tritt. Der dafür aber
von einem breiten Konsens aller getragen wird. Auch von denen, die ihn bezahlen
sollen: den rund 20 Millionen Eigentümern in Deutschland.
Rahmenbedingungen des Energieausweises
In seinem Jahrbuch 2004 errechnet das statistische Bundesamt für Deutschland
einen Bestand von über 17 Millionen Wohngebäuden. Für die Eigentümer sieht die
so genannte Energieeffizienzrichtlinie aus dem Jahre 2002 einen „Ausweis über
die Gesamtenergieeffizienz“ vor, kurz Energieausweis oder Energiepass.
Ziel der Richtlinie ist eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden. Das Hauptinstrument zur Durchsetzung des Ziels ist die europaweite
Einführung des Energieausweises. Art. 7 der Richtlinie verlangt, dass „beim Bau,
beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. dem
potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die
Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird“.
Umgesetzt wurde die Richtlinie in Deutschland in einem ersten Schritt durch das
im September 2005 in Kraft getretene Energieeinsparungsgesetz (EnEG).
Einzelheiten zum Energieausweis sollen dann in der Energieeinsparverordnung
(EnEV) geregelt werden. Die Vorlage des mit großer Spannung erwarteten
Referentenentwurfs dieser Verordnung steht unmittelbar bevor.
Verbrauch und Bedarf
Der Verordnungsgeber muss eine Antwort auf die zwischen allen Beteiligten
diskutierte Frage finden, ob dem Verbrauchsausweis (Energieausweis auf Basis des
gemessenen witterungsbereinigten Verbrauchs) oder dem Bedarfsausweis (Ausweis
der den Energiebedarf rechnerisch unter Normbedingungen ermittelt) der Vorzug
gegeben werden soll.
Legt man den Text der Energieeffizienzrichtlinie zugrunde, kann die Auswahl
zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis dem betroffenen Gebäudeeigentümer
überlassen werden.
Da beide Varianten mit Nachteilen behaften sind, erscheint dies auch sinnvoll.
Eine überzeugende Begründung für die zwangsweise schematische Einführung eines
bestimmten Ausweises gibt es jedenfalls nicht.
Bedarfsausweis im Praxistest
In einem Praxistest der Immobilien-Spitzenverbände ist der Bedarfsausweis indes
durchgefallen.
Die beteiligten Verbände hatten zwei Objekte ausgewählt und unabhängig
voneinander von Energieberatern untersuchen lassen. Mehrere Bedarfsausweis nach
dem dena-Verfahren wurden ausgestellt. Analyseziele: Die vermuteten Unterschiede
bei der Ermittlung der festzustellenden Werte waren aufzudecken.
Die Ergebnisse sowohl für das Einfamilienhaus, als auch für das Mehrfamilienhaus
hätten deutlicher kaum ausfallen können. 60 % Unterschied in der Disziplin
Primärenergiebedarf beim Mehrfamilienhaus und 54 % für das Einfamilienhaus.
Bei einer Einteilung nach dem – erfreulicherweise nicht mehr diskutierten -
Stufenlabel wären damit Klassifizierungen von C bis E möglich gewesen.
Theoretisch hätte den Objekten damit nach einer durchgeführten Modernisierung
ein schlechteres Ergebnis als vor der Modernisierung bescheinigt werden können.
Betrachtet man daneben noch die teilweise abenteuerlichen Modernisierungstipps
bleibt festzuhalten: Die Ausweise waren Ihren Preis von bis zu 1.070 EURO nicht
wert.
Mängel der Bedarfsermittlung systembedingt
Wirklich überraschen durfte das Ergebnis des Praxistests aber niemanden. Wenn
keine exakte Kenntnis über die verwendeten Baustoffe, die Schichtdicken und die
Anlagentechnik vorliegt, können gravierende Fehleinschätzungen auftreten.
Was angesichts der tatsächlichen Situation diplomatisch ausgedrückt ist. Bei
über 300.000 aktuell in Deutschland produzierten und einer noch größeren Anzahl
„antiker“ Baustoffe, ohne Gewähr, dass das in der Baubeschreibung aufgeführte
Material vor Ort auch verbaut worden ist und angesichts der Tatsache, dass 52 %
aller Gebäude in Deutschland mit Baumängeln behaftet sind, liegt eine
deutlichere Formulierung nahe.
Verbrauchsausweis zuverlässig
In der Praxis ist der Verbrauchsausweis regelmäßig genauer als der
Bedarfsausweis.
Zwar kann nicht bestritten werden, dass ein Ausweis, der den Energieverbrauch
eines Gebäudes ermittelt, vom Nutzerverhalten beeinflusst wird. Auf den ersten
Blick scheint der Bedarfsausweis, der den Energiebedarf rechnerisch ermittelt,
objektiver. Aber eben nur auf den ersten Blick.
Raumtemperaturen werden nur in einem Bereich zwischen 18° C und 24° C als
behaglich empfunden. Außerhalb dieser Temperaturspanne wird nur eine statistisch
nicht mehr relevante Anzahl an dauerhaft bewohnten Gebäuden beheizt.
Veränderungen der Raumtemperatur innerhalb dieser üblichen Spanne beeinflussen
den Verbrauch aber nur verhältnismäßig gering.
So steigt im Altbau der Heizwärmebedarf bei einer Erhöhung der Raumtemperatur
von 19° C auf 22° C lediglich um 25 %. Diese durch einen Nutzer verursachte –
dem Verbrauchsausweis immer wieder vorgehaltene - Ungenauigkeit liegt deutlich
unter der Abweichung um bis zu 60 % die im Praxistest für den Bedarfsausweis
ermittelt wurde.
Haus & Grund Optionsmodell
Die über 8 Milliarden EURO, die beispielsweise der dena-Bedarfsausweis gegenüber
einem von Haus & Grund Deutschland favorisierten Options-Modell an Mehrkosten
verursacht, könnten besser in energetische Sanierungen investiert werden.
Zur Erstellung des Haus & Grund-Ausweises übermittelt der Eigentümer eines
Gebäudes einem Energieberater - aufbereitet - alle vorhandenen Daten zum Gebäude
und zum Verbrauch. Der Energieberater prüft die Daten und entscheidet, nach
einer Plausibilitätsprüfung, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt
werden kann oder, was auch möglich ist, ob weitere Untersuchungen vor Ort
erforderlich sind.
Dabei soll nicht unterschlagen werden: Für viele Ein- und Zweifamilienhäuser
kann es keinen Verbrauchsausweis geben. Wo keine nachvollziehbaren Angaben zum
Gebäude oder zum Verbrauch gemacht werden können, muss der Bedarfsausweis
errechnet werden. Aber, und darauf kommt es an, es gibt in Deutschland auch Ein-
und Zweifamilienhäuser für die ein Verbrauchsausweis erstellt werden kann, der
die Vorgabe der europäischen Richtlinie erfüllt.
Energieausweis jetzt einführen
Der Energieausweis soll Energie sparen und damit den Kohlendioxid-Ausstoß
reduzieren. Ein Ziel, dass die wohnungswirtschaftlichen Verbände und ihre
Mitglieder aktiv unterstützen. In den letzten Jahren wurde ein zweistelliger
Milliardenbetrag in die energetische Sanierung des Gebäudebestandes investiert.
Dagegen ist der wissenschaftliche Streit um das perfekte Berechnungsverfahren
wenig zielführend. Denn auch der Bedarfsausweislobby wird klar sein: Durch die
Einführung eines Energieausweises allein wird keine Energie eingespart, kein
Klimaschutz gefördert.
Mit einem Bedarfsausweis lässt sich indes Geld verdienen. Für gefüllte
Auftragsbücher der Architekten, Ingenieure, Dämmstoff- und
Gebäudetechnikindustrie und, neben weiteren, der Hersteller von
Energiebedarfs-Software fühlen sich die Eigentümer in Deutschland jedoch nicht
verantwortlich.
Das mag denjenigen, die den Wunsch nach einem aufregenden Berechnungsverfahren
verspüren, nicht gefallen. Dennoch: Beide Berechnungsverfahren, also den
Bedarfs- und den Verbrauchsausweis, zuzulassen, bringt uns dem gemeinsamen Ziel
näher.
Haus & Grund Deutschland
Zentralverband der Deutschen Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Ansprechpartner/in RA Wolf-Bodo Friers
Datum Juni 2006
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Argumentationshilfe zum Energieausweis
Aktuelle Diskussion zur Einführung eines Energieausweises
Die Bundesregierung muss 2006 die Energieeffizienzrichtlinie umsetzen und einen
„Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ (Energieausweis) einführen.
Der Ausweis soll Auskunft darüber geben, welche Energiemenge ein Gebäude
tatsächlich verbraucht oder welche Energiemenge für das Gebäude rechnerisch
veranschlagt wird.
Die Frage, ob dem Verbrauchsausweis (Energieausweis auf Basis des gemessenen
witterungsbereinigten Verbrauchs) oder dem Bedarfsausweis (Ausweis der den
Energiebedarf rechnerisch unter Normbedingungen ermittelt) der Vorzug gegeben
werden soll, ist heftig umstritten.
Den Beteiligten, die sich von der Einführung des Energieausweises eine Belebung
ihrer Auftragslage - auf Kosten der Immobilieneigentümer – erhoffen, kann der
Energieausweis teilweise nicht komplex genug sein: Der Dämmstoff- und
Gebäudetechnikindustrie, den Ingenieuren, Architekten, Energieberatern, dem
Handwerk.
Dass es für die zwangsweise schematische Einführung eines Bedarfsausweises keine
überzeugende Begründung gibt, soll diese Argumentationshilfe zeigen:
„Mehr Energie-Effizienz ist der richtige Weg“
Nein. Effizienz steht für ein System, in dem versucht wird, mit immer neuen
Gesetzen und Vorschriften scheinbare Verbesserungen zu erreichen. Damit
verhindert das Effizienzdenken Innovationen, weil sich alles um das Bestehende
dreht, das man ein bisschen reduzieren will, sagt Michael Braungart (Gründer des
Vorläufers der Bündnis 90/Die Grünen, die „Grüne Aktion Zukunft“ in „brand eins“
3/2005). Sein Tipp: Nicht mit schlechtem Gewissen zum Recycling-Container gehen,
sondern Produkte entwickeln, die „öko-effektiv“ aus dem Zugfenster geworfen
werden können.
„Die Einführung eines Energieausweises spart Energie“
Kaum. Selbst die Befürworter des Energieausweises wissen, dass dessen Einführung
unmittelbar keine Auswirkungen auf den Energieverbrauch in Deutschland haben
kann. Sie setzen ihre Hoffungen auf mittelbare Auswirkungen - die ausbleiben
werden.
Das ersehnte mittelbare Sparpotenzial beruht auf einer falschen Annahme: Die
Einführung des Energieausweises soll zu einer Zunahme der Transparenz des
Immobilienmarktes führen. Dies wiederum werde, so die Theorie, zur Folge haben,
dass Miet- und Kaufinteressenten nur noch Objekte nachfragen, die „energetisch
hochwertig“ sind, was die Eigentümer der übrigen Immobilien zur Modernisierung
zwinge. Die Modernisierung bedeute dann Energieeinsparung.
Die Vertreter dieser Theorie sind Opfer ihrer eigenen Simplifizierungen
geworden. Eine Immobilie ist kein Kühlschrank, keine Waschmaschine.
Kühlschrank und Waschmaschine sind industriell gefertigte Gebrauchsgegenstände.
Die Modellvielfalt ist begrenzt. Die Geräte sollen einen Zweck erfüllen. Die
Investition ist überschaubar. Niemand muss sich mit seinem Kühlschrank wohl
fühlen. Hier mag der Energieverbrauch ein entscheidendes Kaufkriterium sein.
Anders eine Mietwohnung oder das zukünftige Eigenheim. Die Entscheidung eine
Immobilie anzumieten oder zu kaufen wird nur ausnahmsweise von der energetischen
Qualität bestimmt.
Hauptumzugsmotive sind (Mehrfachnennung möglich):
- Schlechtes Wohnumfeld über 60 %
- Eigentum fast 50 %
- Haushaltsvergrößerung über 30 %
- Schönere Wohnung über 30 %
- Alte Wohnung zu klein fast 30 %
- Schlechte Ausstattung der alten Wohnung fast 30 %
- Schlechte Bewohnerzusammensetzung fast 30 %
(Quelle: empirica, „Akzeptanz und Marktsituation für neue Wohnbauprojekte in
Berlin“, Dritter Marktbericht, Berlin 1999)
„Der Energieausweis belebt die Konjunktur“
Falsch. Die Einführung des Energieausweises wird die Konjunktur nicht beleben.
Die Anzahl der auszustellenden Ausweise wird gering bleiben. Modernisierungen
in nennenswertem Umfang wird es nicht geben. Weder im Segment der großen
Mehrfamilienhäuser, noch bei den Ein- und Zweifamilienhäusern.
a) Mehrfamilienhäuser
Im Bereich der großen Mehrfamilienhäuser gibt es zwar häufiger Mieterwechsel;
dort liegt die Fluktuation bei rund 10 Prozent. Eine Auftragsflut für die
Aussteller von Energieausweisen hat dies aber nicht zur Folge. Der
Energieausweis wird gebäudebezogen erstellt werden müssen. Die Anzahl der
betroffenen Gebäude ist aber verhältnismäßig gering. Und wenn ein Ausweis
auszustellen ist, sind die Eigentümer dieser Immobilien hierzu selbst in der
Lage.
Auch der Markt für energetische Gebäudemodernisierung wird in diesem Segment
keinen nennenswerten Aufschwung verzeichnen können. Der Wohnungsbestand der
Wohnungsunternehmen im GdW wurde in den letzten 10 Jahren mit einem Aufwand von
fast 114 Milliarden Euro aufgewertet. Weitere Investitionen sind in diesem
Bestand nicht notwendig und nicht geplant.
b) Ein- und Zweifamilienhäuser
Über 82 Prozent aller Wohngebäude sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Damit
betrifft dieses Segment zwar die überwiegende Anzahl der Gebäude. In diesem
Ausschnitt des Marktes werden pro Jahr aber nur 42.000 Wohnungen vermietet und
nur 400.000 Gebäude verkauft. Damit ist die Anzahl der auszustellenden
Energieausweise gering. Die Anzahl der durch die Einführung der Ausweise
initiierten Modernisierungen wird dann kaum noch ins Gewicht fallen.
„Der Energieausweis soll für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen“
Das einzige Ziel der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie ist die
Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Es gibt weder im Text der Richtlinie noch im Vorschlag der Kommission oder den
Stellungnahmen der Ausschüsse Hinweise darauf, dass der Energieausweis die
Transparenz des Immobilienmarktes erhöhen soll. Die Richtlinie geht in ihrer
Einleitung lediglich davon aus, dass mehr Transparenz eine praktische Auswirkung
der Umsetzung der Richtlinie sein wird.
„Der Energieausweis ist ein Verbraucherschutzinstrument“
Nein. Verbraucherschutz meint Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als
Verbraucher von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen, wenn sie gegenüber
Anbietern „strukturell unterlegen“ sind. Diesen Zweck verfolgt die Europäische
Energieeffizienzrichtlinie nicht.
„Die Kosten der Immobilieneigentümer sind nicht zu berücksichtigen“
Im Gegenteil. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss erinnert in seiner
Stellungnahme (2002/C 36/04) daran, dass darauf zu achten ist, dass Eigentümer
nicht unangemessene Lasten zu tragen haben, die den Zielen der Richtlinie
zuwider laufen.
„Der Bedarfsausweis ist genauer als der Verbrauchsausweis“
Ein verbreiteter Irrtum. Die rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs ist von
vielen Annahmen abhängig.
Selbst bei einem neu errichteten Gebäude gilt: Die Berechnungen nach DIN 4108
bzw. 4107 sind lediglich Näherungsberechnungen. 40 % und mehr Abweichung (!)
zwischen berechneten und tatsächlichen Werten sind dabei nicht unüblich.
Für den Gebäudebestand kann noch nicht einmal eine Aussage über mögliche
Abweichungen getroffen werden. Wenn keine exakte Kenntnis über die verwendeten
Baustoffe, die Schichtdicken und die Anlagentechnik vorliegen, können
gravierende Fehleinschätzungen auftreten (Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer in
„Schornsteinfeger“ 03/05).
Nur eins ist sicher: Die benötigte exakte Kenntnis über den Aufbau eines Ein-
oder Zweifamilienhäuser liegt regelmäßig nicht vor.
Es gibt in Deutschland nicht nur über 300.000 aktuell produzierte und eine noch
größere Anzahl „antiker“ Baustoffe und -materialien. Bauträger oder
Bauunternehmer behalten sich auch üblicherweise in Baubeschreibungen mit der
Formulierung „oder ähnlich“ eine Abweichung von der schriftlich fixierten
Ausführung vor, wenn überhaupt eine aussagekräftige Baubeschreibung vorliegt.
Hinzu kommen selbst oder noch durch einen Voreigentümer durchgeführte Ausbauten
und Modernisierungen.
Und auch wenn ein Eigentümer noch über alte Vertragsunterlagen zu seinem Gebäude
verfügt, kann niemand mit Sicherheit sagen, dass das in der Baubeschreibung
aufgeführte Material vor Ort auch tatsächlich verbaut worden ist. Mehr als die
Hälfte aller Gebäude in Deutschland ist mit Baumängeln und Bauschäden behaftet.
Die Auswirkungen auf die energetische Qualität sind enorm. Hat beispielsweise
der Bauunternehmer anstatt 15 cm Dämmstoffdicke nur 8 cm Dicke eingebracht, sind
die Energieverluste über die Außenwand um bis zu 40 % höher.
Hinzu kommt, dass sich die Wirkung von Dämmstoffen alterungsbedingt oder durch
Schädlingsbefall ändert. Berechnungen, wie sich diese Veränderungen auf den
Energieverbrauch auswirken, gibt es nicht.
Bereits wenige Jahre nach dem Bau lässt sich damit der Energiebedarf eines
Gebäudes rechnerisch nicht mehr exakt bestimmen. Und die Wahrscheinlichkeit,
dass der „errechnete“ Bedarf schlicht falsch ist, steigt von Jahr zu Jahr.
„Für Ein- und Zweifamilienhäuser kann es nur Bedarfsausweise geben“
Auch für Ein- und Zweifamilienhäuser können Verbrauchsausweise erstellt werden.
Verbrauchsausweise sind nicht weniger aussagekräftig, ungenauer oder weniger
richtig als Bedarfsausweise.
Nachteil eines Verbrauchsausweises sei, so dessen Gegner, dass das individuelle
Wohnverhalten den Verbrauch beeinflussen kann. Das schlage gerade bei Gebäuden
mit wenigen Wohneinheiten durch.
Unbestreitbar ist, dass das Wohnverhalten den Verbrauch beeinflusst. Trotzdem
ist der Verbrauchsausweis genauer und „richtiger“ als der Bedarfsausweis: Die
praktisch möglichen Auswirkungen des Nutzerverhalten auf den Verbrauch sind
geringer als die bei der Bedarfsermittlung zulässige Abweichung zwischen
berechneten und tatsächlichen Werten von über 40 %.
Ein Wert, der in einem Praxistest der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
noch übertroffen wurde: Die beteiligten Verbände hatten zwei Objekte ausgewählt
und unabhängig voneinander von Energieberatern untersuchen lassen. Mehrere
Bedarfsausweis nach dem dena-Verfahren wurden ausgestellt. Analyseziele: Die
vermuteten Unterschiede bei der Ermittlung der festzustellenden Werte waren
aufzudecken.
Die Ergebnisse sowohl für das Einfamilienhaus, als auch für das Mehrfamilienhaus
hätten deutlicher kaum ausfallen können. 60 % Unterschied in der Disziplin
Primärenergiebedarf beim Mehrfamilienhaus und 54 % für das Einfamilienhaus.
Die viel beschworene Einflussgröße Nutzerverhalten nimmt sich dagegen bescheiden
aus: Raumtemperaturen werden nur in einem Bereich zwischen 18° C und 24° C als
behaglich empfunden. Außerhalb dieser Temperaturspanne wird nur eine statistisch
nicht mehr relevante Anzahl an dauerhaft bewohnten Gebäuden beheizt.
Veränderungen der Raumtemperatur innerhalb dieser üblichen Spanne beeinflussen
den Verbrauch aber nur verhältnismäßig gering.
In einem Altbau erhöht sich beispielsweise der Heizwärmebedarf bei einer
Erhöhung der Raumtemperatur von 19° C (EnEV-Referenzwert) auf 22° C um 25 %.
„Verbrauchs- und Bedarfsausweis können nicht nebeneinander existieren“
Verbrauchs- und Bedarfsausweise können ohne Verstoß gegen die
Energieeffizienzrichtlinie auch dauerhaft nebeneinander bestehen.
Die Richtlinie gibt weder einen Bedarfs- noch einen Verbrauchsausweis vor. Sie
lässt beide Varianten nebeneinander zu.
„Verbrauchs- und Bedarfsausweis können nicht miteinander verglichen werden“
Ein Vergleich ist ohne weiteres möglich. Der Unterschied zwischen beiden
Varianten besteht nur in der Berechnungsmethode.
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des gemessenen witterungsbereinigten
Verbrauchs erstellt. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf rechnerisch
unter Normbedingungen ermittelt. Beide Varianten werden aber eine Zahl
ausweisen, die den jährlichen Energiebedarf je Quadratmeter (kWh/m2 a)
beschreibt. Der ausgewiesene Energiebedarf eines Verbrauchsausweises kann dann
ohne weiteres mit dem Energiebedarf eines Bedarfsausweises verglichen werden.
„Der Verbrauchsausweis lässt keine individuellen Modernisierungsempfehlungen
zu“
Individuelle Modernisierungsempfehlungen sind nicht erforderlich.
Gem. Art. 7 Abs. 2 der Gesamtenergieeffizienzrichtlinie sind „dem Energieausweis
Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz
beizufügen“. Ausreichend sind nach dem Wortlaut der Richtlinie damit auch in
einem Informationsblatt zusammengestellte allgemeine Tipps.
Haus & Grund Deutschland
Zentralverband der Deutschen Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Ansprechpartner/in RA Wolf-Bodo Friers
Datum Juni 2006
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