Algen auf WDVS / Algen an Fassaden
Algen an Fassaden (11.2001)
Algen auf WDVS: ein viel zitiertes Urteil (12.1999)
Algenbildung auf WDVS (2000)
WDVS und Algenbefall (12.2003)
WDV-Systeme und Fassadenbegrünung (11.2006)
Wärmedämmverbundsysteme begünstigen Veralgungen (11.2003)
Algen an Fassaden
Die reinere Außenluft, besonders in Industriegebieten und städtischen Ballungsräumen
hat weniger verschmutzte Fassaden hervorgebracht. Stattdessen nahm die Algenbildung zu.
Die saubere Luft ist eine Folge der Filterung und Entgiftung der Abluft von
Industrieanlagen und - eine gute Nachricht.
Die schlecht Nachricht ist, dass mit dem geringeren S02-Gehalt der Luft der Befall von
Fassaden durch Algen und Pilzen zunimmt. Bei Gehalten von Schwefeldioxid (S02) der Luft
von über 100 pg/m3, die in den ´60er und ´70er Jahren in den Städten vorhanden waren,
war von einem mikrobiellen Befall von Fassaden durch Algen und Pilze nicht die Rede.
Der S02-Gehalt der Luft wirkte fungizid und vermied das Wachstum von Algen und Pilzen.
Wenn ein solches an Häusern in ländlichen Gegenden oder in Waldnähe auftrat, dann schob
man es auf die vermehrte Anwesenheit von Sporen dieser Mikroorganismen in der Luft. In
Wirklichkeit ist die Ursache hierfür in der Veränderung der Luftqualität, vor allem
durch die Abnahme des S02-Gehalts und einer Zunahme von Stickstoffverbindungen, zu sehen.
Letztere Wirken als ,,Dünger" für die mikrobiologischen Organismen.
Quelle : DAB, Ausgabe 11/2001
präsentiert von BBG News Oktober 2001
Querverweis:
:: Prävention
und Sanierung von WDVS mit ThermoShield
bei
::
richtigsanieren.de
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WDVS und Algenbefall
"Sehr geehrter Architekt,
sehr geehrter Bauherr,
sehr geehrter Handwerker,
seit geraumer Zeit betreibt die Ziegelindustrie allen voran die unipor
Ziegel-Interessengemeinschaft und die unipor-Ziegel-Marketing GmbH eine PR-Kampagne
pro Ziegel und Massivbau, in der Wärmedämm- Verbundsysteme als höchst algengefährdet
beschrieben werden.
In für die im Fachverband zusammengeschlossenen Hersteller von
Wärmedämm-Verbundsystemen nicht nachvollziehbarer Art und Weise wurde so ein höchst
effizient energieeinsparendes und umweltfreundliches Bausystem, von dem in über
40jähriger Praxisanwendung alleine in Deutschland über 600 Millionen Quadratmeter an
Fassadenflächen gedämmt wurden, mit irreführenden Behauptungen verunglimpft.
Ein 1999 am Landgericht Frankfurt am Main ergangenes Urteil bezüglich Algenbildung
wurde als Beweis vorgelegt. Darüber hinaus wurden wissenschaftliche Untersuchungen eines
Forschungsinstituts, welches sich fundiert mit dem Thema Umweltbelastung, zu welchem auch
das Thema Algen zählt, falsch bzw. unvollständig wiedergegeben. Bezüglich der
Algenfreiheit von Ziegelbauten wurden Aussagen getroffen, die nachweislich nicht haltbar
sind.
Aus diesen vorgenannten Gründen sah sich der Fachverband WDVS gezwungen, rechtliche
Schritte einzuleiten, zumal alle Versuche des Verbandes, durch eine außergerichtliche,
gütliche Einigung eine Unterlassung dieser Behauptungen zu erreichen, bei den Vertretern
der Ziegelindustrie auf keinen fruchtbaren Boden fielen. Beim Landgericht Wiesbaden wurde
deshalb ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt.
Am 7. August 2003 wurde diesem Antrag stattgegeben und es erging der nebenstehend im
vollständigen Wortlaut abgedruckte Beschluss.
Wir erachten es als unsere Pflicht, Sie über den Sachverhalt in dieser
Ausführlichkeit zu informieren und bedauern gleichzeitig, dass es dieser Schritte
bedurfte. Wärmedämm- Verbundsysteme sind ein aktiver Baustein zu Energieeinsparung und
Umweltschutz. Im Bereich der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes entsprechend
der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind WDV-Systeme eine in der Praxis erprobte und
bewährte
Alternative. Seitens des Verbandes sind wir ständig bemüht, den Markt objektiv und
fachlich fundiert über Wärmedämm-Verbundsysteme zu informieren. Sehen Sie hierzu unser
Angebot an Technischen Systeminformationen auf Seite 4 dieser Verbraucherinformation.
Lassen Sie uns gemeinsam und zum Wohle aller am Bau Beteiligten wirken. Helfen Sie mit,
die entstandenen Zweifel und Unsicherheiten durch kompetente Richtigstellung zu
entkräften und zu beseitigen. Die Algenbefallsquote bei WDVS liegt nachweislich unter
einem Prozent aller wärmegedämmten Gebäude.
siehe dazu mein Kommentar unten
Wenn alle am Bau Beteiligten die Regelwerke
beachten und die Qualität der Ausführung in den Focus ihrer Bemühungen stellen, wird es
uns gemeinsam gelingen, dieses Risiko weiter zu minimieren. Gänzlich ausschließen lässt
sich Algenbewuchs auf Fassadenbauteilen nicht und dies unabhängig von der Art der
Ausführung bzw. Bauweise.
Beschluss
13 O 120/03
Beschluss
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V., Fremersbergstraße 33, 76530
Baden-Baden, ...,
- Antragstellerin
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hopkins & Baumann, Wiesbaden
Gegen
1) unipor Ziegel-Interessengemeinschaft e.V., vertreten durch ihren Vorstand,
Aldenbachstr. 234, 81479 München,
2) unipor Ziegel-Marketing GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dipl.-Ing.
Bernhard Schlötzer,
Aldenbachstraße 234, 81479 München,
- Antragsgegner
hat das Landgericht Wiesbaden 2. Kammer für Handelssachen wegen
besonderer Dringlichkeit ohne vorangehende mündliche Verhandlung und durch den
Vorsitzenden allein am 7. August 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht
Hausmann im Wege der einstweiligen Verfügung beschlossen:
Den Antragsgegnern wird es bei Meldung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der
Zuwiderhandlung in
Höhe von bis zu 100.000 EUR untersagt, zum Zwecke des Wettbewerbs zu behaupten,
1. "Vollwärmedämmung begünstigt Algenwachstum" und zwar sowohl im
Zusammenhang mit der Angabe "Landgericht Frankfurt am Main" als auch in
Alleinstellung oder in Verbindung mit der weiteren Behauptung "Vollwärmedämmung
begünstigt das Wachstum von Mikroorganismen auf Außenwänden, bestätigte das
Landgericht Frankfurt/Main (Az. 3-13 O 104/96)"
und / oder
2. kein Problem bei Ziegelmauerwerk im Zusammenhang mit der Aussage "Algen und
Pilze finden keinen Nährboden".
Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 100.000,-- EUR festgesetzt.
Gründe:
Die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerinnen die im Tenor
genannten Behauptungen in einer Presseinformation aufgestellt haben. Dazu ist es
zutreffend, dass das Landgericht Frankfurt/Main in der Sache 3-13 O 104/96 in den
Entscheidungsgründen festgestellt hat, nach der Ansicht des dort tätigen
Sachverständigen Dr. Schuder werde das Algenwachstum durch die Vollwärmedämmung
begünstigt. Zugleich hat das Landgericht Frankfurt am Main aber auch festgestellt, dass
durch entsprechende Gegenmaßnahmen, wie den Einsatz fungizider Mittel und ähnlicher
anderer Maßnahmen der Algenbefall verhindert werden kann.
Die Aussage der Antragsgegnerinnen ist irreführend und war deswegen zu untersagen,
denn der flüchtige interessierte Leser wird nur die Aussage der Pressemitteilung zur
Kenntnis nehmen, der Vollwärmeschutz begünstige eben den Algenbefall und wird ohne
weitere Hinweise nicht erkennen, dass dies durch richtige Behandlung der Oberfläche
durchaus ohne großen Aufwand vermieden werden kann. Die Aussagen der Antragsgegnerinnen
verstoßen damit gegen §§ 1,3 UWG. Die Kostenfolge ergibt sich aus § 91 ZPO.
Hausmann
Vorsitzender Richter am LG
Quelle: Informationsbroschüre "Richtigstellung irreführender Marktinformationen
Algenbefallsrisiko an wärmegedämmten Gebäuden" des Fachverbandes
Wärmedämm-Verbundsysteme e.V.
[
Machen
Sie sich Ihren eigenen Reim darauf. Von Neugier geplagt, sendete ich am 06.10.2003 folgende Anfrage an
den Fachverband WDVS. ]
"...
wie gewünscht, habe ich den betreffenden Beitrag gelöscht. Ich habe sogar
Ihre Verbraucherinformation dort veröffentlicht. Mit einem Mehr an Einsicht
kann man wohl kaum rechnen. Bezüglich Ihrer Verbraucherinformation bitte ich
um Angabe, worauf sich Ihre Aussage stützt, dass "die Algenbefallsquote bei
WDVS ... nachweislich unter einem Prozent aller wärmegedämmten Gebäude
(liegt)". Vermutlich wird die Bekanntgabe dieser Daten ein wertvoller
Beitrag für den vielleicht zu erstellenden 4. Bauschadensbericht sein."
[
Beim FV WDV ist man offensichtlich sehr beschäftigt, so dass nicht immer
gleich auf alles eine Antwort kommt. Also erinnert man eben
freundlichst. ]
Fachverband Wärmedämm-
Verbundsysteme e.V.
Fremersbergstraße 33
76530 Baden-Baden
WDVS und Algenbefall
Berlin, 04.12.2003
"Ihre Verbraucherinformation vom
August 2003
...
mit vg. Schreiben teilte ich Ihnen mit: „... wie gewünscht, habe ich den
betreffenden Beitrag gelöscht. Ich habe sogar Ihre Verbraucherinformation
dort veröffentlicht. Mit einem Mehr an Einsicht kann man wohl kaum rechnen.“
Weiterhin bat ich um folgende Auskunft: „Bezüglich Ihrer
Verbraucherinformation bitte ich um Angabe, worauf sich Ihre Aussage stützt,
dass "die Algenbefallsquote bei WDVS... nachweislich unter einem Prozent
aller wärmegedämmten Gebäude (liegt)".
Leider sind Sie noch nicht dazu gekommen, mir diese seriöse, veröffentlichte
und nachvollziehbar belegte Quelle zu benennen. Deshalb möchte ich Sie hier
mit einer freundlichen Erinnerung bedenken. Denn immerhin sind Sie „Seitens
des Verbandes ... ständig bemüht, den Markt objektiv und fachlich fundiert
über Wärmedämm-Verbundsysteme zu informieren“.
Also, „Lassen Sie uns gemeinsam und zum Wohle aller am Bau Beteiligten
wirken“ und die verängstigte Menschheit objektiv und fachlich fundiert
informieren. Wichtig erscheint mir zudem, dass Sie meinen Vorschlag
aufgreifen und die Daten unserem BMBV als Grundlage für den 4.
Schadenbericht zur Verfügung stellen.
Für Ihre Antwort merke ich mir den 12.12.2003 vor. Vielen Dank für Ihre
Bemühungen. ..."
[
Gut Ding will Weile haben. Und nachteilig muss es
nicht sein, wenn man sich in Geduld fasst. Mit Schreiben vom 21.01.2004
wurde mir geantwortet, wenngleich eine solche Wartezeit normalerweise
nicht zu den Gepflogenheiten des FV gehört. ]
Querverweis:
:: Prävention
und Sanierung von WDVS mit ThermoShield
bei
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richtigsanieren.de
:: Marktstudie zu Schäden an WDVS
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WDV-Systeme und Fassadenbegrünung
"Was gibt es schöneres, als mit der Natur zu bauen. Eine begrünte Fassade übt
einen besonderen Reiz aus. Eine Häuserfront, die mit Efeu, wildem Wein oder
anderen Kletterpflanzen verschönt ist, wird auf diesem Weg zusätzlich
geschützt."
aus: "Im Einklang mit der Natur: WDV-Systeme und Fassadenbegrünung"
Pressemitteilung des FV WDV e.V.
Hier sehen Sie, dass es auch ohne Rankhilfen geht.



Fotos: DIMaGB
DIMaGB, 15.11.2006
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Ein viel zitiertes Urteil
viele reden davon, wenige kennen es.
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 01.12.1999
der 13. Kammer für Handelssachen
Az 3-13 O 104/96
In dem Urteil geht es um den Streit um Restwerklohn aus einem Bauvorhaben
zur Errichtung eines Seniorenzentrums. Urteil und Ausführungen zum
Tatbestand umfassen 8 Seiten, es geht um einige unbezahlte bzw. nur z.T.
bezahlte Rechnungen. Zur Beweisführung wurden Gutachten eingeholt.
Zum Thema "Algen auf Fassaden" liest man auf S. 4:
"Am Außenputz traten vor allem an der Westseite des Gebäudes optisch
als Verschmutzung anzusehende gräulich-grüne Verfärbungen auf. ... Nach
den Feststellungen der von der Klägerin eingeschalteten Herstellerin des
aufgebrachten Loba-VS-Siloxanputzes handelte es sich dabei um einen
Sporpilzbefall. ... Diese Erscheinung wurde bei einer weiteren Baubegehung
am 14.09.21995 zwischen den Parteien diskutiert und deshalb die Abnahme
verweigert.
Nachdem die Klägerin die ... gerügten Mängel im Sommer 1995 durch
Aufbringen eines Egalisierungsanstrichs auf teilen der Süd- und
Westfassade beseitigt hatte, traten die Verschmutzungserscheinungen an
diesen Stellen nicht mehr auf.
...
Nach Vorliegen des in diesem Rechtsstreit eingeholten
Sachverständigengutachtens nebst Ergänzung wurde die West- und Nordfassade
von der Klägerin mit einem algizid eingestellten Zwischen- und Endanstrich
bearbeitet. Am 06.05.1999 erfolgte die Abnahme durch die Beklagte, wobei
im Protokoll Mängel festgehalten wurden.
...
Die Klägerin behauptet, die Verfärbung des Außenputzes an der Westfassade
möglicherweise durch Sporpilzbefall und an der Nordfassade durch
Algenbewuchs stelle nur einen optischen Mangel dar, dessen Behebung
unverhältnismäßig sei."
Hierzu argumentierte die Klägerin, dass derartige Erscheinungen bei
Verwendung des vg. Putzes nie aufgetreten seien, weshalb gerade dieses
System angewandt worden sei. Gem. Putzhersteller sei ein
Egalisierungsanstrich nicht erforderlich. Die aufgetretene Erscheinung sei
daher unabwendbar gewesen. Die Beklagte behauptete, dass der Mangel einer
Abnahme der Werkleistung entgegenstünde.
Die Entscheidungsgründe werden über weitere 8 Seiten ausgeführt. Hier
geht es seitenweise um Rechnungen, Werkvertragsrecht,
Sicherheitseinbehalte, bis es auf S. 14 um den Mangel an der Fassade geht.
"Jeder Außenputz hat neben seiner bauphysikalischen Funktion zugleich
auch eine ästhetische. Anderenfalls bedürfte es niemals irgendwelcher
Überlegungen über farbliche Gestaltung, Absetzungen (Lisenen) oder
sonstige gestalterische Elemente in der Außenhaut eines Gebäudes.
Es bedarf deshalb keiner näheren Begründung, dass diese bedeutende
weitere Funktion der Außengestaltung durch Mängel im Erscheinungsbild
beeinträchtigt sein kann. Ein Seniorenzentrum, das neu erstellt wurde,
muss deshalb neu aussehen und so freundlich und einladend, dass schon das
Äußere zur Einmietung anregt, jedenfalls aber nicht abschreckt.
Diese Funktion war durch die gräulich-grüne, wie verschmutzt wirkende
Fassade an den maßgeblichen Seiten nicht unerheblich gestört. Das kann das
Gericht anhand der von der Beklagten und vom Sachverständigen
angefertigten Lichtbilder selbst feststellen.
Die Ursache dieser Erscheinung liegt in einem Algenbewuchs, wie der
Sachverständige Dr. Schuder nachvollziehbar ausgeführt hat. Das
Algenwachstum wiederum wird durch die Vollwärmedämmung begünstigt, die
die Klägerin auftragsgemäß erbracht hat.
Die Auswirkungen dieses Algenbewuchses auf das Werkvertragsverhältnis
zwischen den Parteien hat die Klägerin zu tragen. Sie war verantwortlich
für die Erstellung eines Außenputzes, der auch seiner immanenten
ästhetischen Funktion entsprechen musste.
Dabei kommt es auf eine Unterscheidung danach nicht an, ob sie eben
einen entsprechend geeigneten Putz verwenden oder die Beklagte auf das
Risiko des ausgeschriebenen Putzsystems hinweisen musste.
Insoweit wird von der Klägerin auch nichts Unmögliches verlangt, denn
entgegen ihrer Ansicht ist das Gericht auf der Grundlage insbesondere des
Ergänzungsgutachtens der Überzeugung, dass einem Verputzer-Fachbetrieb im
Jahr 1994 das Risiko eines Algenbefalls auf einer
Vollwärmeschutzfassade bekannt sein musste.
Seit 1984 wurde die Algenproblematik in der Fachliteratur behandelt,
seit 1987 hat es Farben und Beschichtungen mit Zusätzen gegen Pilz- und
Algenbefall gegeben. Bis zur Leistungserbringung der Klägerin stand
also ausreichend Zeit zur Verfügung, sich auf diese neue Situation im
Fachgebiet der Klägerin einzustellen. Wenn sie dies versäumt hat, hat sie
die Konsequenz daraus zu tragen."
Zusammenfassung:
Das Gericht stellt fest: Algenwachstum wird durch die Vollwärmedämmung
begünstigt.
Seit 1963 wurden 50 Mio. qm WDVS angebracht.
Seit 1984 hat sich die Fachliteratur mit diesem Problem auseinander
gesetzt.
3 Jahre haben die Hersteller benötigt, um mittels Zusätzen das Problem
zu lösen. |
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11.Hanseatische Sanierungstage:
Algenbildung auf WDVS
Im Rahmen der 11. Hanseatischen Sanierungstage wurde das Thema der Algenbildung auf
Wärmedämmverbundsystemen erörtert. Derzeit erfolgen Forschungsanstrengungen zur
Ursachenermittlung, wieso es zu Algenbildungen kommen kann. Entsprechend den Aussagen im
Rahmen der 11. Hanseatischen Sanierungstage soll es mittlerweile im Bereich von
Mecklenburg-Vorpommern bei 80 % der ausgeführten Wärmedämmverbundsystemen zu
Algenbildung gekommen sein.
Auf Algenbildung im Bereich von Wärmedämmverbundsystemen wurde auch im Rahmen der
Aachener Bausachverständigentage 1988 hingewiesen. Hier wurden die seinerzeit noch in der
Anzahl offensichtlich in geringem Umfang festgestellten Schadensbilder dargelegt. In
diesem Zusammenhang muß auch auf festgestellte Verfärbungen der Putzoberflächen bei
Wärmedämmverbundsystemen durch Tauwasser bildung hingewiesen werden (vgl. Deutsches
Architektenblatt 11/2000).
Generell lässt sich derzeit aussagen, dass offensichtlich die sehr dünnen
Putzschichten von Wärmedämmverbundsystemen auf Grund ihrer thermischen Abkopplung vom
Baukörper infolge Wärmestrahlung extrem auskühlen können und hierdurch sich infolge
von Sorption und Tauwasserbildung ein erhöhtes Feuchtepotential einstellen kann. Dieses
erhöhte Feuchtepotential kann je nach örtlichen Gegebenheiten die Ansiedlung von Algen
bewirken. Wenngleich Algen für sich alleine im Regelfall nur zu einer optischen
Beeinträchtigung der Fassade führen, können die sich oftmals einhergehend ansiedelnden
Schimmelpilze zu Strukturschädigungen führen.
Derzeit scheint es von Bedeutung bei der Auswahl der Putze und der Farbanstriche, den
Diffusionswiderstand der äußeren Deckschicht und deren Wasseraufnahmefähigkeit
aufeinander abzustimmen. Weitere Erkenntnisse werden erste Zwischenberichte zu den
laufenden Forschungsvorhaben im Jahr 2001 liefern. In diesem Zusammenhang wird auch auf
die 12. Hanseatischen Sanierungstage hingewiesen, die im November 2001 in Warnemünde
stattfinden werden (genaue Terminangabe folgt noch).
Quelle: Newsletter 3/2000, Ingenieurbüro Axel C. Rahn
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Backstein: Rote Karte für Algen
Wärmedämmverbundsysteme begünstigen Veralgungen
(KK). Fachkreise sind bereits alarmiert: Aktuelle Studien und
Untersuchungen geben immer deutlichere Hinweise auf die hohe
Veralgungsanfälligkeit von Wärmedämmverbundsystemen. Was dem Laien nur als
optisches Problem erscheinen mag, beschleunigt den natürlichen
Verwitterungsprozess der Fassade rapide. Zweischalige Häuser mit
Backsteinfassade sind da eine sinnvolle und dauerhafte Alternative.
Das Problem der Veralgung ist verbreiteter, als selbst die pessimistischen
ersten Schätzungen vor einigen Jahren es andeuteten: Untersuchungen im
norddeutschen Raum haben mittlerweile ergeben, dass 73 % der Häuser mit
Wärmedämmverbundsystem, inklusive der nachträglich thermisch sanierten
Fassaden, bereits nach durchschnittlich 5 Jahren Algenwachstum, Pilze oder
Flechten aufweisen.
Der herstellerseitige Einbau von algiziden und fungiziden Zusatzstoffen
löst das Problem nicht. Zum einen vermag er die Vergrünung der Fassade nur
zu verzögern, zum anderen stoßen solche Beimengungen aufgrund ihrer
umwelt- und gesundheitsbelastenden Nebenwirkungen auf wenig Gegenliebe bei
Bauherren.
Nimmt man die sonstigen Nachteile des Wärmedämmverbundsystems hinzu, wie
zum Beispiel die hohe Anfälligkeit gegenüber mechanischen Belastungen, den
enormen Instandhaltungsaufwand sowie den absehbar niedrigen
Wiederverkaufswert, liegt die Schlussfolgerung nahe: Eine praktikable
Alternative muss her.
Bezeichnenderweise gibt es sie bereits. Langjährig bewährt, ästhetisch und
dauerhaft sorgt eine Backsteinfassade nicht nur in Norddeutschland seit
Jahrhunderten für Fassadenkultur und angenehmes Wohnklima auf ökologisch
einwandfreier Basis. In Verbindung mit einer Wärmedämmschicht ist die
zweischalige Wandkonstruktion mit Vormauer aus Backstein auch heute noch
eine der wenigen wirklich sinnvollen Formen der Fassadenkonstruktion.
Ausschlaggebend für das gute Abschneiden der Backsteinfassade ist vor
allem das ausgezeichnete Wärme- und
Feuchtigkeitsverhalten des gebrannten Tons.
Als guter Wärmespeicher verhindert Backstein das, was bei
Wärmedämmverbundsystemen die Veralgung oft auslöst: die durch die geringe
Wärmespeicherfähigkeit begünstigte Tauwasserbildung. Weil das Problem der
Veralgung so gar nicht erst entstehen kann und Backstein darüber hinaus
außerordentlich robust ist auch gegen sonstige Witterungs- und
Umwelteinflüsse, weist die Backsteinfassade über Jahrzehnte einen extrem
geringen Instandhaltungsaufwand auf – ohne jegliche gesundheits- oder
umweltgefährdende Belastung. Denn
Backstein ist ein reines Naturprodukt.
Unter Kostengesichtspunkten kann Backstein mit dem preisgünstigen
Wärmedämmverbundsystem bereits mittelfristig konkurrieren, da jeglicher
Wartungsaufwand entfällt und ein hoher Wiederverkaufswert von Beginn an
garantiert ist. Backstein eignet sich übrigens auch hervorragend für einen
nachträglichen Einbau. Neben dem Prinzip „Aus einschalig mach zweischalig“
stehen mit den sogenannten Riemchen auch extrem raumsparende Formen dieses
Baumaterials zur Verfügung – mit den ähnlichen Vorteilen.
Das Problem hat aber auch eine rechtliche Dimension. Darauf hat das
Landgericht Frankfurt/Main aufmerksam gemacht, das bereits 1999*
konstatierte, dass Wärmedämmverbundsysteme die Veralgung begünstigen und
die hieraus resultierende Vergrünung eine Beeinträchtigung der Fassade
darstellt. Wenn Planer, Bauunternehmen oder Architekten ein
Wärmedämmverbundsystem ohne Hinweis auf diese Problematik empfohlen haben,
können sich hieraus sogar rechtliche Konsequenzen ergeben.
*Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 1.12.1999/AZ: 3-13 0 104-96
Pressestelle Zweischalige Wand
Bauen mit Backstein
KK Public Relations
10.11.2003
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